Im Fall des missbrauchten Jungen hat sich der psychiatrische Gutachter für eine Therapie des Angeklagten ausgesprochen. (Symbolfoto) Foto: dpa

Jungen vergewaltigt. Sicherungsverwahrung nach Ansicht des Sachverständigers nicht gerechtfertigt.

Staufen/Freiburg - Ein Mann missbraucht einen Jungen aus dem Raum Freiburg zweimal. Die Staatsanwaltschaft will den Soldaten dauerhaft wegschließen. Ein Gutachter schlägt etwas anderes vor.

Nach der Vergewaltigung eines Jungen durch einen Soldaten hat ein psychiatrischer Gutachter für den Mann eine Therapie vorgeschlagen. Der 50-Jährige müsse dauerhaft betreut werden, sagte der Sachverständige Hartmut Pleines am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg. Es handele sich bei dem Deutschen um einen Pädophilen, es bestehe ein Rückfallrisiko. Dieses sei jedoch nicht so gravierend, dass Sicherungsverwahrung gerechtfertigt wäre. Auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus komme nicht in Betracht.

Der Mann hat gestanden, den aus Staufen bei Freiburg stammenden Jungen im vergangenen Jahr zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist nach Gerichtsangaben noch unklar. Möglich ist ein Urteil demnach aber im Laufe des späten Nachmittags. Für die Plädoyers, die am Nachmittag geplant sind, wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Dem Angeklagten drohen laut Gericht mehrere Jahre Haft. Der Junge war mehr als zwei Jahre lang in Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Es ist in Freiburg der zweite von mehreren Prozessen, weitere folgen. In dem Missbrauchsfall gibt es insgesamt acht Verdächtige. Es handele sich um "verstörende und abstoßende Taten", sagte der Gutachter.

Der Bundeswehrsoldat habe eine "abnorme Sexualität". Mit einer Therapie könne gelingen, diese in den Griff zu bekommen. Eine psychische Erkrankung gebe es nicht, der Mann sei voll schuldfähig. Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft fordert, seien nicht gegeben, sagte Pleines. Der Mann habe von der Justiz 2007 zwar einen Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinderpornografie erhalten. An Kindern vergangen habe er sich aber, vor den Taten in Staufen, nicht. Für solche Ersttäter sei Sicherungsverwahrung nicht gedacht.

Festgenommen wurde der Soldat im vergangenen Oktober in seiner Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Er sitzt seither, wie alle Verdächtigen, in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen.