Laut dem seit 1. Juli 2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetz müssen sich Prostituierte anmelden. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Zahl der in Deutschland offiziell angemeldeten Prostituierten ist im zweiten Corona-Jahr 2021 erneut gesunken. Das teilte das Statistische Bundesamt mit.

Die Zahl der in Deutschland angemeldeten Prostituierten ist auch im zweiten Corona-Jahr zurückgegangen. Ende 2021 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Freitag rund 23 700 Prostituierte bei den Behörden angemeldet und damit fünf Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Prostitutionsgewerbe mit einer erteilten oder vorläufigen Erlaubnis betrug unverändert 2290. Damit habe es erstmals im Jahresvergleich keinen Anstieg bei den erlaubten Gewerben gegeben, teilte die Statistiker in Wiesbaden weiter mit.

Dem Bundesamt zufolge macht sich bei der Entwicklung weiterhin die Corona-Pandemie bemerkbar. Die Ausübung der Prostitution und der Betrieb eines Gewerbes waren 2020 und 2021 teilweise erschwert oder untersagt gewesen. Auch der Anmeldeprozesse sei mitunter beeinträchtigt gewesen. „Diese Gründe dürften für den Rückgang der Anzahl der angemeldeten Prostituierten von rund 40 400 im Vor-Corona-Jahr 2019 auf 23 700 Ende 2021 verantwortlich sein.“

Die Gewerbe benötigen eine Erlaubnis

Von den angemeldeten Prostituierten waren die meisten - 18 100 oder 76 Prozent - zwischen 21 und 44 Jahre alt. 4 900 (21 Prozent) waren 45 Jahre und älter sowie 700 (drei Prozent) zwischen 18 und 20 Jahre alt. 19 Prozent besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit, 36 Prozent hatten einen rumänischen Pass, elf Prozent einen bulgarischen und sechs Prozent einen ungarischen.

Bei den allermeisten der registrierten Gewerbe handelte es sich um Prostitutionsstätten wie zum Beispiel Bordelle (93 Prozent), auf Prostitutionsvermittlungen, -fahrzeuge und -veranstaltungen entfielen zusammen sieben Prozent der Erlaubnisse.

Laut dem seit 1. Juli 2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetz müssen sich Prostituierte anmelden, die Gewerbe benötigen eine Erlaubnis. Nicht angemeldete Betriebe und Personen werden in der Statistik nicht erfasst, auch nicht das Geschlecht der Prostituierten.