Die Fraktion Kurswechsel und Teile der Starzacher Bevölkerung wollen die Verpachtung des Gemeindewalds zum Bau und Betrieb von Windanlagen verhindern. Daher fordert „Kurswechsel“ jetzt die gutachterliche Prüfung des Gestattungsvertrags zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen.
Dies schlug Wellen im Starzacher Gemeinderat – letztlich bezahlt jetzt die Fraktion Kurswechsel die gutachterliche Prüfung durch ein Rechtsanwaltsbüro. Kurswechsel meint, dass „die Prüfung nicht am Geld scheitern sollte“. Kurswechsel forderte im Fraktionsantrag, dass ein spezielles Rechtsanwaltsbüro aus Karlsruhe beauftragt wird – was der Gemeinderat sowie Bürgermeister Thomas Noé zunächst ablehnten.
Bürgermeister Noé wollte ein anderes Rechtsanwaltsbüro und begründet dies damit, dass man für die Gemeinde „das Beste“ rausholen müsse. Auf Drängen von Noé hin erklärte sich die Fraktion Kurswechsel bereit, die Kosten zu übernehmen, denn zuvor fragte der Bürgermeister: „Wenn es ein großes Thema wird, würde es Kurswechsel bezahlen?“ Noé wies auch darauf hin, dass die Bürgerinitiative kein politisches Mandat habe – Anfragen im Gemeinderat könne nur eine Gemeinderatsfraktion stellen. Vertreter von Kurswechsel meinten, dass die Kostenübernahme klar gehe, „aber nur für diesen Antrag.“ Der Betrag tue der Fraktion nicht weh.
Noé meinte noch, dass er nicht glaube, dass die gutachterliche Prüfung „zur Befriedung beiträgt“. Seit Stuttgart 21 glaube er nicht mehr daran. Noé forderte in der Diskussion, dass der Änderungsantrag mit Kostenübernahme gestellt wird, „und Kurswechsel zahlt dann“.
Wie geht man mit dem Gutachten um?
Einer der Gemeinderäte fragte noch, wie man letztlich dann mit dem Ergebnis des Gutachtens umgehen wird – und ob die Fraktion Kurswechsel dann zufrieden sei. Es kam auch die Frage auf, welche Möglichkeiten es gibt, um mit dem Gutachten dann weiter zu machen. Dazu meinte Noé nur, dass die Gemeinde Starzach möglicherweise nicht an das Gutachten gebunden sei, „und jedes Risiko kann ich als Bürgermeister auf dieser Welt nicht ausschließen“.
Auch werde man weitersehen, wenn das Gutachten dann da sei. An Noé wurde auch die Frage gestellt, ob es Möglichkeiten gibt, den Vertrag zwischen der Kommune und den Stadtwerken Tübingen zu verändern. Noé erklärte, dass das fertiggestellte Gutachten dann wieder im Gemeinderat thematisiert wird, wenn es fertig gestellt sei. Noé meinte auch, dass das Thema Windkraft und geplanter Windpark ein regelrechtes „Emotionsthema“ sei.
Er gehe aber davon aus, dass trotz des Gutachtens „Windkraft in Starzach kommt“. Für ihn sei „das Thema durch“, die Gesamtthematik sei klar. „Ich gehe aber jeden demokratischen Weg mit, meiner Meinung nach haben die Windkraftgegner aber den Weg verlassen.“
Schon lange ein Aufreger-Thema
Das Thema Windkraft schwelt schon länger im Starzacher Gemeinderat – bereits 2022 befasste sich das Gremium mit dem Gestattungsvertrag für Windkraftanlagen, es wurden Standorte beraten – der Gestattungsvertrag wurde damals mehrheitlich beschlossen.
Zuletzt hatte sich der Gemeinderat im Sommer 2024 mit dem Thema Windkraft befasst – damals wurde der Projektstatusbericht der Stadtwerke Tübingen vorgestellt. Es gab eine Akteneinsicht für Gemeinderäte, und damit alle Mitglieder über denselben Wissensstand verfügen, wurde der Gestattungsvertrag dem gesamten Ratsgremium vorgelegt. Im Februar wurde nichtöffentlich erstmals der Antrag auf eine gutachterliche Prüfung des Gestattungsvertrages gestellt.
Unterstützer des Ausbaus erneuerbarer Energien
Noé hält aber eine gutachterliche Überprüfung des bestehenden Vertrages nicht für erforderlich – er selbst sei ein Unterstützer des Ausbaus erneuerbarer Energien. Zudem ist er der Auffassung, dass der abgeschlossene Vertrag für die Gemeinde Starzach insgesamt mehr Vorteile als Nachteile bringe, obwohl er alle möglichen Risiken auch nicht ausschließen könne. Auch geht er davon aus, dass zumindest auf den bisher bekannten Privatflächen eine Realisierung des Vorhabens erfolgt und Flächen anderer privater Eigentümer dann noch mit einbezogen werden.