Kehrt nun wieder Ruhe in den Gemeinderat ein? Foto: Hopp

Staatsanwaltschaft sieht keine Strafbarkeit im Verhalten des Ex-Bürgermeisters Manfred Dunst. Mit Kommentar

Starzach - Die Staatsanwaltschaft Tübingen sieht "von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens" gegen Manfred Dunst wegen versuchter Nötigung ab, wie diese in einem Schreiben mitteilt. Dies hatte Harald Buczilowski (ULS) unserer Zeitung am gestrigen Dienstag zur Verfügung gestellt.

Das Gemeinderatsmitglied Harald Buczilowski hatte in der Sitzung vom 21. Oktober erklärt: "Wir sind erpresst worden". Denn die ZS habe im Vorfeld der Abstimmung über eine neue Hauptsatzung gedroht, der ULS den Fraktionsstatus zu entziehen.

Buczilowski hatte daraufhin Strafanzeige gegen den Fraktionsvorsitzenden der ZS, Manfred Dunst, gestellt. Dunst war früher Bürgermeister von Starzach und Oberbürgermeister von Calw. Staatsanwalt Tobias Freudenberg hat dazu nun die Entscheidung getroffen, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Als Begründung schreibt die Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte (Dunst) zwar in seinen E-Mails angekündigt hatte den Fraktionsstatus auf drei (von ursprünglich zwei) abändern zu wollen, im letztendlichen Entwurf sei es aber bei einer Fraktionsstärke von zwei geblieben. Damit sei Dunst vom Versuch der Nötigung "zurückgetreten". Dies sei auch freiwillig geschehen, "da den Beschuldigten und seine Fraktion niemand hätte daran hindern können, den ursprünglich angedachten Antrag mit der erhöhten Mindestfraktionsstärke zu stellen", so die Staatsanwaltschaft.

Zudem erklärt Freudenberg: "Schon nach dem Vortrag des Anzeigenerstatters hat sich der Beschuldigte nicht wegen Nötigung strafbar gemacht." Da Buczilowski "entsprechend seiner Überzeugung und seinem Willen abgestimmt" habe, sei eine Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung nicht in Betracht gekommen.

Buczilowski, der unserer Zeitung das Schreiben der Staatswaltschaft Tübingen zukommen ließ, das an ihn gerichtet ist, erklärt in einer Mitteilung: für ihn ergebe sich aus der Begründung der Staatsanwalt, dass die Drohung eine versuchte Nötigung gewesen sei, "die nur wegen des nicht vollendeten Tatbestands nicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führt".

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der ULS, dass durch die E-Mail vom Juli eine Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung vorgelegen habe. Nach einigen Gesprächen zwischen Bürgermeister Thomas Noé und Manfred Dunst seien dann deutlich geänderte Entwürfe zur Abstimmung in der Sitzung im Oktober vorgelegt worden. Darin sei die Fraktionsmindestgröße auf zwei geändert worden. "Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist Herr Dunst damit vom Versuch der Nötigung zurückgetreten (...). Ebenso verhinderte Herr Dunst durch die veränderte Antragstellung beziehungsweise die Rücknahme des gestellten Antrages die Tatbestandsvollendung (...)", so Buczilowski in seiner Ausführung.

Zudem fügt das Mitglied des Gemeinderats an: "Vermutlich nur durch das Verhandlungsgeschick von Herrn Noé konnte Herr Dunst von seinem ursprünglichen Vorhaben abgehalten werden und die Fraktionsmindestgröße wurde auf zwei zurückgesetzt."

Buczilowski zieht somit folgendes Fazit: "Die Drohung vom 7. Juli 2019 war eine versuchte Nötigung, die nur wegen des nicht vollendeten Tatbestands nicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geführt hat." Und weiter: "Ich wünsche mir, dass in Zukunft solche Drohungen unterbleiben und wir im Gemeinderat zu einer guten Sacharbeit für die Interessen von Starzach zurückkehren."

In einer Mitteilung an unsere Zeitung hatte Dunst erklärt, er würde sein Mandat niederlegen, "sollte ich mich strafbar gemacht haben". Und Buczilowski hatte er aufgefordert, sein Gemeinderatsmandat niederzulegen, wenn sich dessen Anschuldigungen als falsch erweisen sollten.

Kommentar: Schlusspunkt

Von Lena Straub

Anschuldigungen wegen Erpressung und Nötigung, Aufforderungen zum Rücktritt von Mandaten - der Gemeinderat Starzach hat in den vergangenen Wochen für Schlagzeilen gesorgt. Der Streit zwischen Harald Buczilowski (ULS) und Manfred Dunst (ZS) überschattete das Alltagsgeschäft. Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen, die kein Verfahren wegen versuchter Nötigung gegen Dunst einleiten wird, sollte nun als Chance genutzt werden, einen Schlusspunkt an diese Debatte zu setzen. Denn konstruktiv kann eine Zusammenarbeit im Gemeinderat nur funktionieren, wenn Frieden unter den Mitgliedern herrscht. Auch wenn in Starzach drei Fraktionen mit unterschiedlichen Vorstellungen und Ideen aufeinandertreffen, sollten die Räte für die Gemeinde in den nächsten viereinhalb Jahren das Beste erreichen wollen. Dafür müssen sie Hand in Hand arbeiten.