Die Präsidenten und ihre Stellvertreter in den zwölf neuen Großpräsidien werden vorerst nur kommissarisch im Amt sein. Foto: dpa

Die Polizeireform des Landes-Innenministers Reinhold Gall wird zwar wie geplant zum 1. Januar 2014 in Kraft treten, aber die Präsidenten und ihre Stellvertreter in den zwölf neuen Großpräsidien werden vorerst nur kommissarisch im Amt sein.  

Stuttgart - Die groß angelegte Polizeireform des baden-württembergischen Innenministers Reinhold Gall (SPD) startet zum 1. Januar 2014 mit einem Makel, denn die Präsidenten und ihre Stellvertreter in den zwölf neuen Großpräsidien werden vorerst nur kommissarisch im Amt sein. Der Grund: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wird vorerst kein Urteil über die Klage von Joachim Lautensack, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, fällen. „Es wird dieses Jahr in dieser Angelegenheit keine Entscheidung mehr geben“, sagte ein Sprecher des Gerichts den Stuttgarter Nachrichten. Zur Prüfung des Vorgangs seien noch umfangreiche Arbeiten nötig, hieß es.

Lautensack hatte in den vergangenen Monaten wiederholt die grün-rote Polizeireform als unnötig und Gefahr für die Innere Sicherheit kritisiert, weil die Zusammenlegung der vier Landespolizeidirektionen mit den 37 Polizeidirektionen zu den zwölf Großpräsidien nur die Bürokratie verstärke und die Einsatzbereitschaft der Polizei schwäche. Gall will durch die Schaffung der regionalen Mammutpräsidien bis zu 800 Polizisten mehr auf die Straße bringen.

“Völlig offen“, wie lange Verfahren dauert

Im Sommer hatte sich Lautensack dann selbst auf mehrere Führungspositionen beworben, war aber abgelehnt worden. Daraufhin äußerte der Gewerkschafter den Verdacht, das Auswahlverfahren sei nicht die vorgeschriebene Bestenauslese, sondern eine Belohnungsaktion gewesen.

Daraufhin verklagte Lautensack das Land beim Verwaltungsgericht. Der Sprecher des Gerichts sagte am Freitag, man habe nunmehr 23 „Beiladungsbeschlüsse“ an jene Polizeibeamten verschickt, die sich wie Lautensack auf Führungspositionen beworben hatten und vom Innenministerium auch ernannt wurden. Diese Konkurrenten hätten das Recht, sich zu dem Auswahlverfahren zu äußern. Es sei deshalb „völlig offen“, wie lange das Verfahren dauern werde.