Nach dem Starkregen 2018 beschloss der Gemeinderat noch im selben Jahr die Erstellung eines Risikomanagements. Foto: Feuerwehr

Nachdem Neuweiler 2018 von starken Unwettern betroffen war, rückte das Thema Starkregenrisikomanagement in den Vordergrund. Jetzt sollen darin weitere Ortsteile aufgenommen werden.

Das Jahr 2018 war kein leichtes für Neuweiler – auf jeden Fall hinsichtlich des Wetters. Regen, Hagel und Gewitter. Vollgelaufene Keller. Neuweilers Kanalnetz und Bach sind überfordert. Keller laufen voll.

 

Noch in der Sitzung im Oktober des selben Jahr beschloss der Gemeinderat, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das Ingenieurbüro Heberle aus Rottenburg am Neckar wurde mit der Aufgabe beauftragt, ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) zunächst nur für den Ortsteil Neuweiler zu entwickeln.

Nun soll ein solches SRRM auch für die Ortsteile Oberkollwangen, Agenbach und Breitenberg erstellt werden. Mittels eines Bescheids vom 13. Oktober vergangenen Jahres hat die Gemeinde Neuweiler hierfür eine Bewilligung über eine Zuwendung in Höhe von 45 400 Euro erhalten.

Laut Sitzungsvorlage wurden die zuwendungsfähigen Ausgaben auf 64 800 Euro festgestellt. Der Zuschuss beträgt also rund 70 Prozent, betont auch Neuweilers Bürgermeister Martin Buchwald zu Beginn der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.

Restlichen Ortschaften folgen in drittem Schritt

Im kommenden Jahr sollen die restlichen Ortsteile in einem dritten Schritt ebenfalls geprüft werden. Referentin Stefanie Nowak vom Ingenieurbüro Gauss aus Rottenburg erklärt in der Sitzung, wie genau das Starkregenrisikomanagement ablaufen würde.

Nowak erklärt auch, ab wann von Starkregen gesprochen werden wird. Dafür nennt sie Kriterien wie große Niederschlagsmengen, hohe Intensität, eine sehr geringe räumliche Ausdehnung sowie eine kurze Dauer. Insgesamt würden drei Ereignisse untersucht.

Von allen Seiten suchte sich das Wasser im Jahr 2018 seinen Weg talabwärts. Foto: Stocker

In Baden-Württemberg gebe es ein einheitliches Standardverfahren mit dem Ziel, eine flächendeckende Starkregengefahrenkarte für das gesamte Land zu erstellen.

Dazu werde das Gelände aufgenommen, um ein Geländemodell zu erstellen. Darüber hinaus betrachte man die Niederschlagsdaten, die sogenannten Oberflächenflusskennwerte.

Dazu zählen Daten zum Niederschlag, der Bodennutzung, dem Versiegelungsgrad sowie der Geologie. Letztlich könne daraus die Wassermenge ermittelt werden, die auf dem jeweiligen Gelände zum Abfluss kommt.

Das ist das Vorgehen

Der Ablauf besteht laut Nowak aus drei Schritten. Zu dem ersten Schritt gehöre zunächst die Ermittlung des topografischen Einzugsgebietes, die Erstellung eines 3D-Modells und dieses mit Oberflächenabflusskernwerten beanschlagen. So erhalte man die Fließwege in Kartenform. Auch die Überflutungstiefe und -dauer sowie Fließgeschwindigkeit würden auf dieser angezeigt.

Eine Handlungsempfehlung wird aufgestellt

Als zweiten Schritt folge die Risikoanalyse mit dem Ziel der Identifizierung und Bewertung besonders risikobehafteter Siedlungsbereiche, Gebäude und Infrastruktureinrichtungen.

Abschließend komme es dann zur Handlungsempfehlung für die Gemeinde mit dem Ziel durch geeignete Vorsorgemaßnahmen Überflutungen im Gemeindegebiet soweit als möglich zu verhindern beziehungsweise die Schäden möglichst gering zu halten, wie von Nowak zu erfahren ist.

Maßnahmen umsetzen Auf Nachfrage von Gemeinderat Jonathan Stockinger erklärt Nowak darüber hinaus, dass die Gemeinde, sobald ein solches SRRM erarbeitet wurde, dazu verpflichtet ist, die Bürger über die erstellte Karte zu informieren.

Buchwald erklärt, dass dies zum einen über Informationsveranstaltungen erfolgen würde, vor allem aber auch über die Veröffentlichung der Karte auf der Internetseite. Das sei auch bei dem vergangenen SRRM der Fall gewesen. Was letztlich keine Pflicht ist, ist die Umsetzung der im Zuge des SRRM erstellten Maßnahmen. Dabei handele es sich laut der Expertin von Gauss lediglich um eine Empfehlung.

Bisherige Maßnahmen kaum umgesetzt

Mit Blick auf die Umsetzung wirft Gemeinderat Micha Stockinger Bedenken in den Raum. Schon nach dem ersten Starkregenmanagement sei kaum eine Maßnahme umgesetzt worden. Buchwald reagiert darauf erklärend: Man sei da noch dabei. In Neuweiler sei die Umsetzung der Maßnahmen aber tatsächlich „sehr verhalten“ gewesen.

Wird es weitere Förderungen geben?

Bernd Greule wirft wiederum die Frage in den Raum, ob es auch für die anschließend anstehenden Maßnahmen Förderungen gebe. Das „kann man nicht pauschal sagen“, weiß Nowak. Grundsätzlich gebe es die Möglichkeit auf Förderung im Außenbereich, also dafür, das Wasser aus der Siedlung rauszuhalten. Im Siedlungsbereich sei das nicht der Fall. In jedem Fall prüfe man die Maßnahmenförderung.

Letztlich wurde der Vorschlag, das Ingenieurbüro Gauss Ingenieure für eine Konzeption SRRM zu beauftragen, einstimmig beschlossen.