Schwenningens Pauschalbetrag zum gemeinsamen Standesamtbezirk mit Stetten steigt stark an (Symbolfoto). Foto: Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

Die jährlichen Kosten für Schwenningen im Bereich des einheitlichen Standesamtsbezirks mit Stetten am kalten Markt erhöhen sich von 6500 auf 11 000 Euro. Grund sind die Kostensteigerungen in vielen Bereichen. Das schmeckt nicht allen Gemeinderäten.

Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung dem Entwurf der vierten Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Bereich des einheitlichen Standesamtsbezirk Stetten am kalten Markt – Schwenningen zu. Demnach erhöhen sich die jährlichen Kosten für die Gemeinde Schwenningen von 6500 Euro auf 11 000 Euro. Diese Änderung ist seit dem 1. Juni wirksam, so dass der neu festgesetzte Aufwandsersatz von 11 000 Euro zum 1. Juli zur Zahlung fällig ist.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks mit Dienstsitz im Rathaus Stetten haben beide Kommunen zum 1. März 2011 unterzeichnet. Sämtliche Aufgaben hat seither die Gemeinde Stetten übernommen, die dafür Gebühren und Auslagen in eigener Zuständigkeit erhebt.

Kooperation wurde 2021 um fünf Jahre verlängert

Die Gemeinde Schwenningen hatte sich damals verpflichtet, für die Wahrnehmung der Aufgaben des Personenstandswesens für die nicht durch Einnahmen gedeckten Aufwendungen einen pauschalen Aufwandsersatz pro Jahr zu entrichten. Der zu Beginn festgesetzte Aufwandsersatz in Höhe von 2500 Euro wurde 2016 neu kalkuliert und auf 6500 Euro im Jahr festgesetzt. Die bisherige Kooperation wurde 2021 um weitere fünf Jahre bis 31. März 2026 verlängert.

Darin wurde ein Passus aufgenommen, wonach die Verwaltungen jährlich die Beurkundungsfälle sowie die tatsächlichen Erträge und Aufwendungen überprüfen, so dass es möglich ist, vor Ablauf der Vereinbarungszeit jeweils den Pauschalbetrag anzupassen.

„In den vergangenen Jahren waren nun in vielen Bereichen Kostensteigerungen festzustellen, so dass nach Auffassung der beiden Verwaltungen vor Ablauf der vereinbarten Frist am 31. März 2026 eine Anpassung des Pauschalbetrages nötig wird“, erklärte Bürgermeister Ewald Hoffmann im Gemeinderat.

Pauschalbetrag für die Jahre bis 2026 festgesetzt

Hoffmann informierte, dass die Kosten der Jahresabschlüsse 2021 und 2022 zusammen 63 348 Euro betragen bedingt durch die Personalkosten und den Ressourcenverbrauch. Und die Fallzahlen der vergangenen Jahre würden eine Aufteilung im Verhältnis 80 Prozent für Stetten und 20 Prozent für Schwenningen ausmachen. Mit Blick auf die Eröffnung des Pflegeparks in Stetten sei davon auszugehen, dass sich die Aufteilung in den nächsten Jahren nochmals verändern werde, so der Bürgermeister.

Inzwischen haben sich die Verwaltungen beider Gemeinden geeinigt und schlugen ihren Gemeinderäten jeweils vor, für die Jahre 2024, 2025 und 2026 einen schwankungsbereinigten Pauschalbetrag von 11 000 Euro festzusetzen und 2026 eine Neuüberprüfung vorzunehmen.

Bürgermeister Hoffmann bezeichnete den Deal mit dem Nachbarn als „Win-Win“-Situation für beide Seiten, während einige Ratsmitglieder in der Debatte den erhöhten Betrag für Schwenningen als zu hoch empfanden.