Das Selbstbestimmungsgesetz ist seit dem 1. November in Kraft und richtet sich hauptsächlich an transsexuelle Personen. Foto: dpa/Peter Steffen

Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist auch im Hechinger Standesamt angekommen. Unsere Redaktion hat nachgehakt, wie viele Personen in der Zollernstadt bisher von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht haben.

Seit Anfang November ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Heißt: Jeder Mensch kann seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ändern lassen. Und das, ohne dafür ein psychiatrisches Gutachten vorlegen zu müssen. Für Befürworter ein längst überfälliger Schritt. Kritiker bemängeln, dass die Änderung des Geschlechtseintrags so zu leicht gemacht werde und man diese im späteren Leben bereuen könnte. Bundesfamilienministerin Lisa Paus sprach von einem „ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen“.