Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist auch im Hechinger Standesamt angekommen. Unsere Redaktion hat nachgehakt, wie viele Personen in der Zollernstadt bisher von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht haben.
Seit Anfang November ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Heißt: Jeder Mensch kann seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ändern lassen. Und das, ohne dafür ein psychiatrisches Gutachten vorlegen zu müssen. Für Befürworter ein längst überfälliger Schritt. Kritiker bemängeln, dass die Änderung des Geschlechtseintrags so zu leicht gemacht werde und man diese im späteren Leben bereuen könnte. Bundesfamilienministerin Lisa Paus sprach von einem „ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen“.
Das Gesetz gilt seit Anfang November, bereits seit 1. August konnte aber die Anmeldung auf den geänderten Geschlechtseintrag beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Deutschlandweit haben von dieser Option viele Menschen Gebrauch gemacht. Auch in Hechingen?
In Balingen schon fünf Anmeldungen
Einen großen Andrang gebe beim Hechinger Sachgebiet für Personenstandswesen – so nennt sich das Standesamt in Behördensprache – in Sachen Geschlechtseintrag noch nicht, wie Thomas Jauch, Pressesprecher der Stadtverwaltung auf Anfrage mitteilt. „Bis dato wurde ein Antrag bearbeitet“, informiert Jauch. Dabei habe es sich um eine Änderung des Geschlechts von weiblich in männlich gehandelt. So erklärt der Stadtsprecher weiter: „Dem entsprechend wird in Hechingen auch für die Zukunft kein großes Antragsaufkommen erwartet.“
Zum Vergleich: In Balingen sind bislang fünf Anmeldungen eingegangen: ein Fall „divers“, ein Fall „männlich zu weiblich“ und drei Fälle „weiblich zu männlich“. Und deutschlandweit waren es zu Beginn des Novembers 15 000 Anträge auf die Änderung des Geschlechtseintrages. Wie groß die Nachfrage bundesweit ist, zeigt sich auch daran, dass die Bundesregierung diesen Personenkreis auf nur 4000 Personen beziffert hat, wie das ZDF berichtet.
Neuer Personalausweis, Führerschein und Reisepass
Das Selbstbestimmungsgesetz hat das zuvor geltenden Transsexuellengesetz abgelöst. Dieses war für Betroffene häufig mit einer langwierigen und kostspieligen Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen verbunden.
Nun sieht der Ablauf wie folgt aus: Nach einer Anmeldung beim Standesamt, kann nach drei Monaten die Erklärung abgegeben werden und die Änderung des Geschlechtseintrags erfolgen. Auch einer neuer Personalausweis ist mit dem neuen Vornamen nötig. Ebenso müssen Führerschein und Reisepass neu beantragt werden.
Der Geschlechts- und Vornamenseintrag kann übrigens auch mehrfach geändert werden – allerdings mit einer Sperrfrist von einem Jahr.