Auf dem Gebiet der Gemeinde Neuried wurde nun bereits der zweite Fall der hochansteckenden Vogelgrippe bei toten Schwänen nachgewiesen. Foto: Warnack/dpa

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei einem weiteren Wildvogel in der Ortenau das hochpathogene Aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N1 bestätigt – der Kreis reagiert.

Bei dem aktuell betroffenen Tier handelt es sich um einen Schwan, der an einem Baggersee auf dem Gebiet der Gemeinde Neuried aufgefunden wurde, teilt das Landratsamt mit. Es ist der zweite bestätigte Fall bei Wildvögeln im Kreis in dieser Vogelgrippe-Saison.

 

Das Landratsamt hat die Lage in Abstimmung mit dem Land bewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass das Infektionsrisiko durch die beiden positiven Wildvogelfunde vor Ort deutlich erhöht ist. Zum Schutz der Geflügelbestände wird für die entlang des Rheins gelegenen Gemarkungen des Ortenaukreises ein Aufstallungsgebot angeordnet.

Geflügel ist damit im Zeitraum von Freitag, 14. November, bis vorläufig Donnerstag, 15. Januar, in geschlossenen Ställen zu halten. Die risikoorientierte Anordnung berücksichtigt insbesondere größere Gewässer, darunter den Rhein sowie weitere größere Seen.