Die Stadt Horb gibt neue Regelungen für die Kinderbetreuung in ihren Kitas bekannt.
Ende Oktober hatte die Horber Stadtverwaltung angekündigt, die Nachmittagsbetreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Dezember reduzieren zu müssen. Dies wurde notwendig aufgrund langfristiger Krankheitsfälle sowie aufgrund unbesetzter Stellen in mehreren Einrichtungen. Die Verantwortlichen haben jedoch versichert, Lösungen für Eltern zu erarbeiten, die eine dringende Betreuung am Nachmittag benötigen. Dazu wurde zunächst eine Bedarfsabfrage durch die Kita-Leitungen in den betroffenen Einrichtungen durchgeführt. Am 10. November wurde dann mit den gewählten Elternvertretungen sowie den Leitungen aus den betroffenen Kitas ein Lösungskonzept erörtert, das ab dem 1. Dezember gelten wird.
Was ab dem 1. Dezember gilt
Die Stadt gibt bekannt: In allen städtischen Kindertagesstätten wird eine Grundbetreuung von 30 Stunden pro Woche von 7.30 bis 13.30 Uhr angeboten, die als verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) bezeichnet wird. „Allein mit diesem Angebot bietet die Stadt Horb den Eltern fünf Stunden mehr Betreuungszeit an, als der gesetzliche Betreuungsanspruch dies vorsieht“, heißt es in der Pressemitteilung.
Zusätzlich wird in Einrichtungen, in denen es Verlängerte Öffnungszeiten Plus (VÖ+) und Ganztagesbetreuung (GT) gibt, eine Betreuung von 13.30 bis 16 Uhr angeboten. Die Betreuung von 13.30 bis 16 Uhr wird von einer Betreuungskraft als Spielgruppe übernommen, für insgesamt 9,5 Stunden pro Woche. Alle anderen Formen der Betreuung, die über zehn Wochenstunden hinausgehen, hätten eine langwierige Veränderung der Betriebserlaubnis zur Folge. Die Gebühren richten sich in diesen Einrichtungen nach VÖ+, bis ein neuer Gebührentatbestand durch den Gemeinderat beschlossen wird. Diese Regelung trifft auf die städtischen Kitas in Bildechingen, Nordstetten und Talheim zu.
Verlängerte Öffnungszeiten
Die Kitas in Mühlen und Mühringen bieten weiterhin verlängerte Öffnungszeiten Plus (VÖ+) an, jedoch zwischen 7 und 7.30 Uhr sowie am Nachmittag zwischen 13.30 und 14 Uhr. Die Betreuungskraft übernimmt die Randzeit von 13.30 Uhr bis 14 Uhr.
Sofern Eltern eine Betreuungsform benötigen, die über die Verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) hinausgeht, müssen sie ihren Bedarf durch einen Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers, der Bildungseinrichtung o.Ä. nachweisen. Für alle anderen städtischen Kitas bleibt die bisherige Betreuung unverändert.
„Mittagessen wird erst ab einer Mindestanzahl von zehn Kindern und nur für die Nachmittagskinder angeboten. Mit einem geplanten Verpflegungskonzept und den entsprechenden Rahmenbedingungen könnte sich dies jedoch im Laufe der Zeit wieder ändern“, gibt die Stadt bekannt.