Am Sonntag wird der Bundestag gewählt. Die Stadtverwaltung gibt Hinweise zur Wahl im Wahllokal und per Brief. (Symbolfoto) Foto: Weißbrod

Was es im Wahllokal zu beachten gilt und wie die Briefwahl beantragt werden kann, darüber informiert die Stadtverwaltung.

St. Georgen - Die Bundestagswahl findet am Sonntag, 26. September, statt. Wer seine Stimme im Wahllokal abgeben möchte, wird gebeten die allgemeinen Hygienevorschriften zu beachten, teilt die Stadtverwaltung mit. Dabei gilt es, die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten sowie Berührungen zu vermeiden. Im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion bereit.

Im Wahlgebäude gilt die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Wer keine Maske tragen möchte, wird auf die Möglichkeit zur Briefwahl hingewiesen.

Möglichkeit zur Briefwahl

Auch wer aus einem anderen Grund nicht persönlich an der Wahl in seinem Wahlraum teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Wahlschein kann auch ohne Verwendung dieses Vordrucks im Rathaus beantragt werden, dies ist auch online möglich unter www.st-georgen.de/wahlen. Wahlscheinanträge können bis Freitag, 26. September, 18 Uhr, gestellt oder elektronisch beantragt werden.

Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden per Post versandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 26. September, bis 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses vorliegen.

Weitere Informationen sind unter www.st-georgen.de/wahlen, beim Einwohnermeldeamt unter Telefon 07724/8 71 93 oder beim Wahlamt unter Telefon 07724/8 71 49 erhältlich.