Das denkmalgeschützte Wildberger Bahnhofsgebäude soll aus seinem Dornröschenschlaf geweckt werden. Dem Gemeinderat lag jetzt ein entsprechender Bauantrag vor.
Nachdem der neugestaltete Wildberger Bahnhofsvorplatz im vergangenen Sommer bereits eingeweiht wurde, ist jetzt auch in Sachen Bahnhof ein Licht am Ende des Tunnels erkennbar. Der Gemeinderat erteilte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben, das einen umfassenden Um- und Ausbau des Bahnhofsgebäudes vorsieht.
Vermarktung zunächst schwierig
Das Anwesen wurde bereits vor etlichen Jahren von der Stadt erworben und steht schon seit Längerem leer. Allerdings tat man sich in der Vergangenheit mit der Vermarktung der Immobilie schwerer als zunächst angenommen. Vor diesem Hintergrund hatte der Gemeinderat im vergangenen Frühjahr den Mindestverkaufspreis von ursprünglich 395 000 Euro auf 100 000 Euro gesenkt.
Investor gefunden, Bauantrag gestellt
Der Nachlass hatte offensichtlich Wirkung gezeigt, denn Till Brieger teilte in der Sitzung mit, dass sich ein Investor gefunden habe, der nun einen entsprechenden Bauantrag gestellt hat. Der Bauherr beabsichtige, so der Abteilungsleiter aus dem Fachbereich Bauen und Planen, das denkmalgeschützte ehemalige Bahnhofsgebäude künftig mit insgesamt sechs Wohneinheiten zu nutzen. Wie Till Brieger mit Blick auf die Lage zwischen Schienen und Straße sowie den Denkmalschutz ausführte, sei es in diesem Bereich „nicht ganz einfach, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“.
Dringend benötigter Wohnraum
Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet „Zentrum Unterstadt“, wobei die geplante Sanierung und Umnutzung in besonderem Maß den Zielen der städtebaulichen Erneuerung entspricht. Denn durch die Reaktivierung des ortsbildprägenden Gebäudes werde „ein städtebaulicher Missstand beseitigt und dringend benötigter Wohnraum in zentraler Lange geschaffen“, so die Ausführungen aus dem Rathaus.
Planungsrechtlich ist das Vorhaben in den Augen der Verwaltung somit zulässig und auch mit den Sanierungszielen absolut vereinbar. Für die Errichtung von zwei Balkonanlagen an den beiden Giebelseiten des Kulturdenkmals sei allerdings eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Verschiedene Ausnahmen und Abweichungen
Daneben wurden auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verschiedene Abweichungen und Ausnahmen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften beantragt. Dies vor dem Hintergrund, dass eine vollständige Anpassung an aktuelle Neubauanforderungen nur mit einem unverhältnismäßig großen Eingriff in die historische Substanz oder mit erheblichen wirtschaftlichen Mehrbelastungen möglich wäre. Die Entscheidungen darüber müssen von den zuständigen Fach- und Baurechtsbehörden getroffen werden – und das gemeindliche Einvernehmen könne deshalb nur unter diesem Vorbehalt erfolgen.
Mit dem Hinweis, „was lange währt, kann endlich gut werden“, fand es CDU-Fraktionschef Gerhard Ostertag erfreulich, dass jetzt ein Baugesuch auf dem Tisch liege. Damit würde man den städtebaulichen Zielen von Verwaltung und Gemeinderat endlich näherkommen – und „das wäre ein Schlusspunkt in diesem Bereich der Unterstadt“, so Ostertag. Für die Freien Wähler machte deren Fraktionsvorsitzender Rolf Dittus deutlich: „Wir können froh sein, wenn wir da eine Lösung kriegen.“ Die Balkone sind in seinen Augen „sicher auch dem Brandschutz geschuldet“.