Der Bauantrag zur Sanierung des Gebäudes Werderstraße 17 in Hornberg kann erst mit denkmalschutzrechtlicher Genehmigung gestellt werden. Hierzu sind Änderungen in der Planung erforderlich.
Bei der Gemeinderatssitzung am Mittwoch stellte Architekt Fritz Wöhrle die Umarbeitungen dem Gremium vor. Nach Terminen mit Monika Loddenkemper vom Landesamt für Denkmalschutz und Kreisbaumeister Werner Braun wurde festgestellt, dass die Planung im ersten Obergeschoss aus denkmalschutzrechtlicher Sicht nicht wie geplant realisiert werden kann.