Pro angefangener Woche und Medium werden 50 Cent Säumnisgebühren fällig.Foto: pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Stadtbücherei: Benutzung bleibt grundsätzlich gebührenfrei

Mit der Übernahme der Bücherei der evangelischen Kirchengemeinde durch die Stadt Dornhan 2004 wurden auch deren Benutzungsregeln übernommen und teilweise ergänzt. Nun wird die Benutzungsordnung für die Ausleihe neu geregelt.

Dornhan. Um die Stadtbücherei als öffentlich-rechtliche Einrichtung zu führen, schlug die Stadtverwaltung vor, eine neue Benutzungsordnung als Satzung zu erlassen und die bisherigen Regeln außer Kraft zu setzen.

"Wir sind noch keine Mediathek. Die Bücher bilden den Schwerpunkt und sollen es bleiben", charakterisierte Huber die Einrichtung. Er versicherte, grundsätzlich bleibe die Benutzung der Bücherei gebührenfrei, um sie für die Bevölkerung attraktiv zu halten.

Allerdings biete die Benutzungsordnung die Grundlage dafür, das "Schlamperkässle" ernsthaft durchzusetzen, sprich Gebühren beim Überschreiten der Ausleihfrist sowie für Auslagenersatz zu erheben.

Die neue Regelung sei mit der Leiterin der Stadtbücherei und mit den Gebührensätzen anderer Büchereien in der Raumschaft abgestimmt. Pro angefangener Woche und Medium werden 50 Cent Säumnisgebühren fällig. Hinzu kommen drei Euro für jede schriftliche Mahnung nach zwei, drei und vier Wochen. Danach werden zusätzlich der Wiederbeschaffungswert und zehn Euro Bearbeitungsgebühr fällig.

Je nach Medium kann die Leihfrist ein- bis zweimal verlängert werden, sofern sie noch nicht abgelaufen ist und keine Vorbestellung vorliegt. Die Leihfrist für Bücher kann zweimal, für DVDs und Tonie-Figuren einmal verlängert werden.

Über eine ausführliche Sitzungsvorlage konnten sich die Mitglieder des Verwaltungsausschusses mit sämtlichen Details der neuen Benutzungsordnung vertraut machen. Erläutert wurden Sinn und Zweck der Bücherei, die Anmelde- und Ausleihbedingungen, die Nutzung des Onlinekatalogs, das angemessene Verhalten sowie der zeitweise oder dauerhafte Ausschluss von der Benutzung der Bücherei bei Zuwiderhandlung oder Missachtung der Anweisungen des Personals.

Der Verwaltungsausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig ohne weitere Diskussion, die vorgeschlagene Benutzungsordnung für die Bücherei zu beschließen.