Derzeit wird das Rathaus saniert. Auch private Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets können finanziell gefördert werden, informiert die Stadtverwaltung. Foto: Markus Reutter

Mit dem Projekt „Innenstadtsanierung“soll die Stadtmitte von St. Georgen schöner werden. Auch private Eigentümer können dazu beitragen und von den Förderprogrammen profitieren.

Das Projekt Innenstadtsanierung bietet der Stadt St. Georgen die Chance, die Stadtmitte langfristig schöner, gepflegter und moderner zu gestalten. Das schreibt die Stadtverwaltung in einer Mitteilung.

 

Mit dem Roten Löwen, dem neuen Marktplatz und der Tiefgarage „Stadtmitte“ sowie der Sanierung des Rathauses mache die Stadt schon große Schritte zu einem zukunftsfähigen Stadtbild. Die damit verbundenen Förderprogramme böten demnach auch privaten Eigentümern vielfältige Möglichkeiten, ihre Gebäude zu modernisieren und von Zuschüssen zu profitieren.

Die Stadtverwaltung möchte laut Mitteilung die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, diese Chance zu nutzen und mit der Sanierung ihres Eigentums ebenfalls zu einer Aufwertung der Innenstadt beizutragen.

Welche Straßen und Gebäude im Sanierungsgebiet liegen und somit die Fördermöglichkeiten nutzen können, zeigt die Karte auf www.st-georgen.de/nachrichten. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen die obere Gewerbehallestraße, die obere Gerwigstraße, den Marktplatz sowie die Hauptstraße zwischen Kreisverkehr und Bürgerzentrum Roter Löwen.

Auf der städtischen Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger auch detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen.

Das gilt für eine Förderung

Folgende Infos gibt die Stadt zu den Fördermöglichkeiten bekannt: Es sind Zuschüsse von bis zu 25 Prozent der Baukosten bis zu einem Maximalbetrag von 50 000 Euro je Maßnahme durch das Städtebauförderungsprogramm möglich. Bei denkmalgeschützten beziehungsweise ortsbildprägenden Gebäuden sind 35 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 70 000 Euro je Maßnahme möglich.

Darüber hinaus können erhöhte steuerliche Abschreibungen in Anspruch genommen werden. Auch eine Kombination mit Programmen der KfW oder BAFA ist möglich.

Baumaßnahmen, die gefördert werden können, sind beispielsweise: Erneuerung des Außenputzes und des Daches, Verbesserung der Wärmedämmung, Austausch von alten Fenstern, Einbau einer neuen Heizungsanlage oder Warmwasserbereitung, Verbesserung der Sanitärbereiche, Veränderungen der Raumnutzung oder der Größe von Räumen, Erweiterungen der Nutzfläche durch Aus- oder Anbauten und vieles mehr. Grundsätzlich ist eine Förderung ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 20 000 Euro möglich.

Erster Schritt: Termin bei der Stadtverwaltung

Die Maßnahmen müssen vor Beginn angemeldet und vertraglich zwischen Stadt und Eigentümer vereinbart werden. Die Maßnahmen müssen bis 31. März 2027 fertiggestellt und bis zum 30. April 2027 abgerechnet sein.

Der erste Schritt für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist ein Termin bei der Stadtverwaltung (Bauamt 07724/8 71 83, bauamt@st-georgen.de).