In der neuen Bibliothek nahm die Stadt den Datenschutz nicht genau. Foto: Petsch

Der absolute Ausreißer im Bericht des städtischen Datenschutzbeauftragten für 2011/2012 war die nicht zulässige Videoüberwachung in der Toilette der neuen Stadtbibliothek. Die Kameras wurden erst abgebaut, als sich Bürger beschwerten.

Der absolute Ausreißer im Bericht des städtischen Datenschutzbeauftragten für 2011/2012 war die nicht zulässige Videoüberwachung in der Toilette der neuen Stadtbibliothek. Die Kameras wurden erst abgebaut, als sich Bürger beschwerten.

Stuttgart - Alle zwei Jahre legt Gebhard Hauber, der Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt, in seinem Bericht offen, wo es die Stadt mit dem Schutz personenbezogener Daten nicht so genau genommen hat. Am Mittwoch präsentierte Hauber dem Verwaltungsausschuss des Gemeinderates krasse Beispiel für unzulässige Überwachungs- und Sammelwut.

Der absolute Ausreißer ist für Hauber die Videoüberwachung in den Toiletten der neuen Stadtbibliothek. Die Unzulässigkeit der Überwachung im Sanitärbereich – gemeint sind die Vorräume mit den Waschbecken – sei „so offensichtlich, dass es dafür eigentlich nicht einmal einer Prüfung bedarf“.

Der Experte stieß beim Hochbau-, Liegenschafts-, Haupt- und Personal- sowie Kulturamt dennoch auf Granit. Keiner sah sich verantwortlich, die Bibliotheksleitung erklärte, die Kameras nicht angefordert zu haben. Im November 2011 wurde der unverzügliche Abbau angeordnet. „Wer glaubt, damit sei die Angelegenheit vom Tisch gewesen, der irrt“, so Hauber. Im März 2012 beschwerte sich ein Besucher des Büchertempels. Die Kameras hingen immer noch. Erst nach dem Bürgerprotest kamen sie weg.

Auch bei der Ausstattung der Bibliothek mit Schließfächern mit Fingerabdruck-Sensoren war Hauber nicht gehört worden. Der Experte attestiert allen Beteiligten „mangelhafte Sensibilität“ beim Thema Datenschutz.

Das Recht der Bürger auf Privatsphäre stand auch bei der Entwicklung der von VVS, Bahn, Daimler und Stadt Stuttgart beworbenen Mobilitätskarte (für Nahverkehr, Autoanmietung und Einkaufen) nicht an erster Stelle. Der Datenschutzbeauftragte war hier nicht gefragt worden. Die Bündelung von Bewegungs- und Bezahldaten bei einem Betreiber sieht er kritisch. Inzwischen sei man eingebunden, sagt Hauber.

Für Überflüssig hält Hauber das Vorgehen des Technikreferats bei der Ermittlung von Flächengrößen für die Abwassergebühr. Die Werte wurden (übrigens landesweit) über hoch aufgelöste Luftaufnahmen ermittelt, obwohl die Daten direkt bei den Betroffenen zu erheben seien. Das geschah erst nach dem Abgleich mit den Liegenschaftskatastern, also im dritten Schritt. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte habe mitgeteilt, dass für die Luftaufnahmen die Rechtsgrundlage gefehlt habe. Die fehle auch für eine Veröffentlichung der Denkmalliste im Internet, weil diese auf Personen bezogen werden könne. In Baden-Württemberg gebe es kein Gesetz, das die Liste zulasse. In Hessen dagegen wurde ein Weg für die Veröffentlichung gefunden.