Die Polizei bei ihrem Einsatz am Stadtbahnhof. (Archivbild) Foto: Beyer

Der Polizeieinsatz am Freudenstädter Stadtbahnhof beschäftigt mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft. In einem Punkt hat diese bereits eine wichtige Entscheidung getroffen.

Es war ein aufsehenerregender Vorfall im Februar dieses Jahres: Die Polizei war mit mehreren Streifenwagen zum Stadtbahnhof Freudenstadt ausgerückt. Später wurde bekannt, dass dort ein Busfahrer und ein Fahrgast aneinandergeraten waren.

 

Sowohl der Busfahrer als auch der Fahrgast warfen dem jeweils anderen vor, bei der Auseinandersetzung handgreiflich geworden zu sein. Nennenswert verletzt wurde aber niemand. Gegen beide wurde Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung erstattet.

„Kein öffentliches Interesse“

Zwei Monate danach gibt es nun eine neue Entwicklung in dem Fall. So berichtet ein Behördensprecher auf Anfrage unserer Redaktion, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Busfahrer nicht weiter verfolgen wird. „Nach Würdigung des Gesamtumstände besteht kein öffentliches Interesse, dass die Staatsanwaltschaft das verfolgt“, erklärt der Sprecher.

Die genauen Gründe für die Entscheidung konnte der Sprecher nicht nennen. Es ist aber zum Beispiel denkbar, dass es an entsprechenden Beweisen fehlt, um den Tatvorwurf zu untermauern und es daher in den Augen der Staatsanwaltschaft nicht sinnvoll ist, in dem Fall Anklage zu erheben. Das Busunternehmen, das sich demonstrativ hinter den eigenen Mitarbeiter gestellt und sich von dessen Unschuld überzeugt gezeigte hatte, dürfte sich durch diese Entwicklung bestätigt sehen.

Allerdings hat der Fahrgast nun noch die Möglichkeit, selbst einen Prozess anzustrengen. So könne der Anzeigenerstatter eine Privatklage einreichen, erklärt der Sprecher. Die Folge wäre auch dann kein Zivilverfahren, sondern ein Strafprozess – nur eben ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Ob der Fahrgast sich aber für diesen Schritt wirklich entscheiden wird, ist unklar.

Ebenfalls abzuwarten bleibt, ob der Fahrgast selbst angeklagt wird. „Da ist noch keine Entscheidung getroffen worden“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft.