Mit Schulwegkontrollen, Parkverstößen und Cannabiskonsum an nicht erlaubten Orten hatte der Kommunale Ordnungsdienst in Lahr im zweiten Quartal 2025 alle Hände voll zu tun.
Schulwegsicherheit, Verkehrskontrollen, der Umgang mit Cannabis in sensiblen Bereichen sowie Sauberkeit im öffentlichen Raum – darauf lag der Fokus des Kommunalen Ordnungsdiensts (KOD) der Stadt Lahr im zweiten Quartal 2025. Mit gezielten Kontrollen und regelmäßiger Präsenz war er im gesamten Stadtgebiet im Einsatz.
„Bei gemeinsamen Schulwegkontrollen mit der Polizei stellte der KOD acht Verstöße fest“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Es seien vier Fälle von Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt, drei Handyverstöße und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz geahndet worden. Letzterer habe einen Fahrer betroffen, der ohne gültigen Versicherungsschutz am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen habe.
In der Marktstraße kontrollierte der KOD gezielt Rad- und E-Scooter-Fahrende. Insgesamt wurden dabei 25 Verstöße festgestellt, darunter 18 Fälle verbotswidrigen Fahrens in der Fußgängerzone und die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt. „Die Marktstraße ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Das Befahren mit E-Scootern ist dort grundsätzlich untersagt. Das Radfahren in der Marktstraße ist nur werktags von 19 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt“, heißt es dazu. Der KOD sei regelmäßig vor Ort, um für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen.
Unerlaubter Cannabiskonsum
Während den regelmäßigen Streifen werden auch bekannte Treffpunkte von Jugendlichen immer wieder durch den KOD aufgesucht. Dabei stellte der Ordnungsdienst mehrfach den Konsum von Cannabis an nicht erlaubten Orten fest – etwa im Umfeld von Schulen oder anderen sensiblen Bereichen. In der Innenstadt wurde außerdem ein Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot festgestellt. Das Füttern von Tauben ist gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Lahr untersagt und ist eine Ordnungswidrigkeit. Zur Eindämmung von Verschmutzungen wurden weiter gezielt Müllkontrollen durchgeführt. In neun Fällen kam es zu Anzeigen, unter anderem wegen weggeworfener Zigarettenkippen und Plastikbehältern.
Falschparker am Terrassenbad und See
An heißen Wochenenden wurden am Terrassenbad und am Waldmattensee in Kippenheimweiler Fahrzeuge verwarnt und abgeschleppt, die gegen Parkierungsregelungen verstoßen hatten. Weder Fahrradwege noch Feldwege dürfen zum Parken genutzt werden. „Diese Flächen sind als Rettungswege ausgewiesen und müssen stets freigehalten werden, um im Notfall schnelle Hilfe zu gewährleisten“, betont die Stadt.
Im ruhenden Verkehr wurden 3520 Verwarnungen erteilt. Typische Verstöße waren das Parken auf Gehwegen, in absoluten Halteverboten oder ohne gültigen Parkschein.