Manche Zeitgenossen scheren sich um keine Parkregeln. Andere Arbeiten am Sonntag mit dem Presslufthammer. Dagegen geht die Stadt Bad Teinach-Zavelstein nun konsequenter vor.
Einige Autofahrer parken, wo sie wollen. Wieder andere hantieren an Sonn- und Feiertagen mit dem Presslufthammer. Markus Wendel, Bürgermeister von Bad Teinach-Zavelstein, hat in der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend einige Beispiele genannt, wie sich einige Zeitgenossen an gar keine Regeln mehr halten.
Wendel selbst traf schon an Sonntagen schwer arbeitende Bürger mit besagtem Presslufthammer und fragte sie, ob sie denn nicht wüssten, dass nach dem Kalender Sonntag sei. Doch die Betreffenden hätten überhaupt kein Unrechtsbewusstsein gezeigt.
Auch Stadtrat Matthias Schönthaler wusste davon ein Lied zu singen. Da werde schon mal am Karfreitag der Rasen gemäht, berichtete er. Stadträtin Julia Lörcher wiederum sprach von Motorradfahrern, die im Wald von Rötenbach unterwegs seien.
Auch wer eine Vorliebe für gefährliche Tiere hat, muss sich an bestimmte Regeln halten, macht Rathauschef Wendel deutlich. Wieder andere wohnen schon seit vielen Monaten in der Stadt, ohne auch nur daran zu denken, sich anzumelden.
„Einige sind nur frech“
Bis jetzt gibt es dafür in Bad Teinach-Zavelstein nur Ermahnungen. Das reicht auch jetzt noch in den meisten Fällen, so Bürgermeister Wendel.
Bei manchen stoße die Kommune aber an ihre Grenzen, wie der Rathauschef frustriert feststellte: „Einige sind nur frech.“
Jetzt will die Stadt eine Eskalationsstufe hochgehen, war von Wendel zu hören.
Wer weiter meine, er dürfe an Sonn- oder Feiertagen mit dem Presslufthammer arbeiten, müsse mit einem Bußgeld rechnen. Zwar werde es auch in Zukunft zunächst Ermahnungen geben, doch wenn das nichts nutze, werde die Stadt schärfer vorgehen. Sprich es gibt dann ein Bußgeld.
Nicht dauernd mit dem Bußgeldblock unterwegs
Stadträtin Andrea Mast fragte, wie Ruhestörungen an Sonn- und Feiertagen geahndet werden sollen. Wendel griff den von Schönthaler erwähnten Rasenmäher am Karfreitag auf. Der dürfe gerne auch noch am Dienstag nach Ostern gemeldet werden.
Der Bürgermeister erinnerte daran, dass bei solchen Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip gelte. Das bedeutet, dass die Behörden diese Taten zwar verfolgen können aber nicht müssen. Es werde nicht ständig mit dem Bußgeldblock herumgelaufen, aber die Stadt werde einen haben, versicherte der Bürgermeister.
Ein „klares Signal“
Zusätzliches Personal gibt es für diese neue Aufgabe nicht, teilte Wendel mit. Zur Sanierung des Haushalts sind die Einnahmen auch nicht gedacht, so Wendel schmunzelnd. Der Bürgermeister rechnet ohnehin nur mit einem vierstelligen Betrag bei den Einnahmen.
Wichtig ist dem Rathauschef etwas anderes. Es gehe um ein „klares Signal“ an die betreffenden Personen. „Das spricht sich auch herum“, ist Wendel überzeugt.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, es bei derartigen Verstößen im Wiederholungsfall nicht nur bei folgenlosen Ermahnungen zu belassen. Ab 1. Januar gibt es damit auch in Bad Teinach-Zavelstein einen Gemeindevollzugsdienst, wie es im Behördendeutsch heißt.
Gemeinderatsbeschluss nötig
Um diese Aufgaben kümmert sich ab diesem Zeitpunkt Sabine Bittmann. Sie ist dann Gemeindevollzugsbedienstete. Sie hat unter anderem die Aufgabe, den ruhenden Verkehr zu überwachen, sprich an Parksünder unter Umständen Knöllchen zu verteilen.
Weitere klassische Themen sind die illegale Müllentsorgung und eben besagte Ruhestörung zu bestimmten Zeiten und an Sonn- und Feiertagen.
Für die neue Regelung ist inzwischen eigens ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Darauf machte Wendel aufmerksam. Er verwies auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Konstanz aus dem Jahre 2021, das einen solchen Beschluss notwendig mache. Vorher hätte eine Anweisung des Bürgermeisters genügt.