Weil ein Eigentümer trotz Baugebots nicht baut, will die Stadt Trossingen ein Grundstück entziehen. Ein drastischer Schritt – juristisch Neuland und politisch beschlossen.
Zu einem drastischen Mittel greift die Stadt: weil er nicht baut, soll einem Grundstückseigentümer das Eigentum weggenommen werden.
„Bundesweit gibt es nicht viele vergleichbare Fälle, wir bewegen uns juristisch auf Neuland“, sagte Jochen Schweizer von der Baurechtsabteilung im Rathaus. Es geht konkret um eine Baulücke am Marktplatz 7, die schon seit Jahren Anstoß erregt.
Nun eben wider Willen des Eigentümers
Der Bauplatz an der Ecke Moltkestraße und Marktplatz (gegenüber steht das Museum Auberlehaus) hätte schon lange mit einem Mehrfamilienhaus oder Wohn- und Geschäftshaus bebaut werden sollen. Doch nichts tut sich hier, obwohl der Eigentümer beim Kauf ein Baugebot akzeptiert und unterschrieben hat. Lediglich ein Transparent „Bauplatz zu verkaufen“ an dem Bauzaun deutet darauf hin, was auf dem verwilderten Grundstück geplant ist.
„Wir haben vor Jahren ein Baugebot verhängt, alle Fristen wurden schon mehrfach verlängert und sind verstrichen. Wir wollen eine Bebauung wider den Willen des Eigentümers durchsetzen“, teilte Bürgermeisterin Susanne Irion dem Gemeinderat mit.
1. Option: Baugebot
Laut der Bürgermeisterin hat die Stadt bereits Zwangsgelder verhängt, „aber der Grundstückseigentümer wird sie nicht bezahlen und auch nicht bauen“, so Susanne Irion.
Dass noch kein Gebäude auf dem Grundstück in bester Innenstadtlage steht, wird vom Eigentümer mit den derzeitig hohen Zinsen und Baukosten begründet. Das leere Grundstück habe, wie die Bürgermeisterin weiter sagte, eine Scharnierfunktion zwischen Hauptstraße und Marktplatz. Die Baulücke widerspricht den städtebaulichen Zielen, vom Kreisverkehr beim Bahnhof über den Rudolf-Maschke-Platz bis zum Kreisverkehr am Modehaus Weinmann eine möglichst durchgängige Bebauung zu haben. Ziel ist, dass die Häuser entlang dieser zentralen Einkaufsstraße eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss haben.
Nach Angaben der Stadtverwaltung konnte der Grundstückseigentümer seit Dezember 2021 keinen konkreten Plan für eine Bebauung vorlegen, nach einer Anhörung beschloss der Gemeinderat im September 2022, ein Baugebot zu verfügen. Dieses wurde am 23. Juni 2023 erlassen, der Eigentümer wurde verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten einen Bauantrag zu stellen und das Grundstück innerhalb von zwei Jahren zu bebauen.
2. Option: Zwangsgelder
Nachdem fristgerecht kein Bauantrag eingereicht wurde, wurden zwischenzeitlich nach vorherigen Androhungen und weiteren Fristsetzungen, fünf Zwangsgelder zur Durchsetzung der Verpflichtung festgesetzt. Die letzte Frist für eine Bebauung lief Ende Juni 2025 ab. Die Zwangsgelder bewegen sich im oberen fünfstelligen Bereich.
3. Option: Kauf durch die Stadt
Zwischenzeitlich hatte die Stadt auch selbst angeboten, das Grundstück – „zu einem ordentlichen Preis“, so die Bürgermeisterin – zu kaufen, diese Offerte blieb unbeantwortet. Am 14. Oktober 2025 fand dann nochmals ein Gespräch zwischen der Bürgermeisterin, einem der Eigentümer und dessen Rechtsvertreter statt, in dem ein weiterer Aufschub eingeräumt wurde. Aber auch in dieser Zeit wurde keine Entwurfsplanung für ein Gebäude eingereicht.
4. Option: Zwangsversteigerung oder Enteignung
Der Stadt standen nun zwei Möglichkeiten offen: die Einleitung eines zivilrechtliche Zwangsversteigerungsverfahren oder die Beantragung der Einleitung eines öffentlich-rechtlichen Enteignungsverfahrens beim Regierungspräsidium Freiburg.
Das sind die Reaktionen
Susanne Irion berichtete, dass der Grundstückseigentümer der Stadt vorgeworfen habe, sie habe potenzielle Investoren abgeschreckt. „Das stimmt nicht, wir haben sogar Bauträger an den Eigentümer vermittelt“, so die Bürgermeisterin. Stadtrat Andreas Anton (FDP) sagte: „Ich bin froh, dass dieses Theater zum Ende kommt, von außen gesehen ist das nicht nachvollziehbar.“
Und Jürgen Vosseler (CDU) fügte hinzu: „Die Stadt hat viel Langmut gezeigt, es ist jetzt an der Zeit, zu handeln“. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, ein Enteignungsverfahren einzuleiten. Sollte die Stadt mit der Enteignung scheitern, weil das Regierungspräsidium nicht einwilligt, soll eine Zwangsversteigerung auf privatrechtlichem Weg erfolgen. Nachteil einer Zwangsversteigerung: die Stadt hätte dann kein Vorkaufsrecht.
Das Enteignungsverfahren
Abwenden der Enteignung
Während des Enteignungsverfahrens kann der Eigentümer weiterhin die drohende Enteignung abwenden, indem er einen Bauantrag einreicht und baut. Laut Bürgermeisterin Susanne Irion würde der Eigentümer bei einer Enteignung entschädigt, die Stadt würde für das Grundstück einen Preis entsprechend des Bodenrichtwertes bezahlen.
Dauer
„Das Enteignungsverfahren kann sich über zwei Jahre hinziehen“, so die Bürgermeisterin. Susanne Irion