Die Kikripp attackiert nach der Insolvenz die Stadt VS mit einer langen Liste an Vorwürfen. Die Verwaltung kontert scharf und nennt die Darstellung „in keiner Weise wahr“.
Kikripp stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – mit dieser Nachricht ging die Villinger Kita am Freitag an die Öffentlichkeit. Gespickt war die Pressemitteilung mit zahlreichen Vorwürfen gegenüber der Stadtverwaltung.
Gegen diese wehrt sich Madlen Falke im Namen der Stadt VS massiv in einer Stellungnahme – die lange Liste der Vorwürfe „entspricht in keiner Weise der Wahrheit und soll bewusst in die Irre führen“. Alle wichtige Fragen und Antworten zum aktuellen Stand.
Was ist aktuell passiert? Die Kikripp teilt mit, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt zu haben und spricht von einer „wirtschaftlich äußerst angespannten Lage“. Das Verfahren solle Zeit schaffen, um eine Lösung zu finden, der Betrieb laufe weiter.
Die Stadt spricht – auch vor dem Hintergrund des Mangels an Kita-Plätzen – von einer „bedauerlichen Entwicklung“ und erwartet, dass der Insolvenzverwalter „an uns herantritt, um das weitere Vorgehen abzustimmen“. Dies sei bislang nicht geschehen. Auch in den offiziellen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts Villingen-Schwenningen taucht der Antrag bislang nicht auf.
Wer trägt die Verantwortung für die wirtschaftliche Krise? Die Kikripp macht „langanhaltende Rechtsstreitigkeiten“ sowie „erneut gekürzte Zuschüsse der Stadt Villingen-Schwenningen“ für die Situation verantwortlich. Sie geht davon aus, dass „auch der Insolvenzverwalter zu dem Ergebnis gelangen wird, dass die Krise wesentlich durch das Verhalten der Stadt ausgelöst wurde“.
Die Stadt weist das entschieden zurück. „Dass eine Kita überhaupt in eine solche Lage gerät, ist in diesem Fall nur durch mangelhafte Betriebsführung erklärbar.“
Wie stark wurden die Zuschüsse tatsächlich gekürzt? Die Kikripp spricht von erheblichen Einschnitten: mehr als 20 Prozent im Jahr 2024, bis zu 50 Prozent im Jahr 2025 sowie zuletzt eine weitere Reduzierung um rund 3000 Euro monatlich. Diese hätten die wirtschaftliche Stabilität „erheblich beeinträchtigt“.
Die Stadt verweist darauf, dass ein früherer Vertrag mit vollständiger Kostenübernahme gekündigt wurde, da es bei den Abrechnungen „zu immensen Problemen kam“. Seitdem erhalte die Einrichtung gesetzlich geregelte Zuschüsse in Höhe von 63 bis 68 Prozent. „Es versteht sich von selbst, dass eine Absenkung des Zuschusses von 100 Prozent auf 63 Prozent beziehungsweise 68 Prozent eine entsprechende Reduzierung der Abschlagszahlung zur Folge hat.“
Was steckt hinter der Rückforderung von rund 1,3 Millionen Euro? Die Kikripp spricht von erheblichen finanziellen Belastungen. Neben strittigen Forderungen aus Vorjahren in Höhe von rund 840 000 Euro würden Zahlungen aus der Betriebskostenabrechnung 2025 in Höhe von etwa 348 000 Euro zurückgehalten. Über diese Summen werde gerichtlich entschieden.
Die Stadt beziffert ihre Forderung auf rund 1,3 Millionen Euro und begründet sie mit Abrechnungen, die „zum Teil nicht abrechnungsfähige Positionen“ enthalten hätten. Zudem habe die Kikripp „sachlich in keiner Weise fundierte Rechnungen über höhere Betriebskosten“ gestellt, obwohl sie dazu „keine Berechtigung“ gehabt habe.
Welche Rolle spielen die laufenden Gerichtsverfahren? Die Kikripp sieht sich durch Entscheidungen im Eilverfahren gestärkt und verweist darauf, dass Maßnahmen der Stadt dort gestoppt worden seien. Zudem seien Vorschläge für ein Güteverfahren gescheitert.
Die Stadt widerspricht deutlich und bezeichnet diese Darstellung als „schlichtweg unwahr“. Die Gerichte hätten lediglich im vorläufigen Rechtsschutz einige Entscheidungen auf das ausstehende Hauptsacheverfahren verlagert.
Hat die Kikripp ausreichend auf die wirtschaftliche Lage reagiert? Die Kikripp verweist auf interne Maßnahmen wie Lohnverzicht, gestundete Sonderzahlungen, Spenden in Höhe von über 110 000 Euro sowie Unterstützung durch den Gesellschafter.
Die Stadt sieht keine ausreichenden Anpassungen. „Fest steht, dass die Geschäftsführung der Kikripp gGmbH zu keinem Zeitpunkt Anpassungen im Ausgabeverhalten vorgenommen hat, um den Betrieb zu sichern.“ Ein möglicher Rückkauf des Grundstücks für einen angedachten Waldkindergarten habe nicht geprüft werden können, weil Unterlagen fehlen würden.
Welche Rolle spielen Auslastung, Personal und Kostensteigerungen? Nach Angaben der Kikripp werden derzeit 68 Kinder betreut, perspektivisch seien 80 bis 85 möglich. Der Personalbestand sei bereits angepasst worden, weitere Einsparungen würden den Betrieb gefährden. Zudem verweist der Träger auf steigende Personalkosten, unter anderem durch tarifliche Entwicklungen.
Die Stadt führt die jüngsten Kürzungen unter anderem auf die geringere Auslastung zurück. Ein entsprechend hoher Personalschlüssel werde nicht finanziert.
Wie geht es jetzt mit der Kikripp weiter? Die Kikripp sieht im Insolvenzverfahren eine Chance, „eine tragfähige Zukunftslösung“ zu erreichen. Die Betreuung der Kinder sei gesichert, unter anderem durch Insolvenzgeld für die Beschäftigten. Das erklärte die Geschäftsführung gegenüber den Eltern.
Die Stadt hofft ebenfalls auf eine Stabilisierung, sieht den weiteren Prozess nun aber beim Insolvenzverwalter. Konkrete Abstimmungen stehen noch aus.