Der aktuelle Ballfangzaun hinter dem Bolzplatz ist nicht groß genug, waren die Richter beim Vor-Ort-Termin überzeugt. Foto: Schabel

Fast ein halbes Jahr nach dem gerichtlichen Vergleich im Sulzer Bolzplatz-Streit hat die Verwaltung noch nicht erledigt, wozu sie sich verpflichtet hatte.

Es geht um das bei Kindern und Jugendlichen geschätzte Minispielfeld im Hof der Sulzer Grundschule. Allerdings ist es so beliebt, dass die direkten Anwohner in der warmen Jahreszeit darunter zu leiden haben. Sie berichteten, dass die Anlage dann auch außerhalb der Schulzeiten und am Wochenende von Jugendlichen und Heranwachsenden zum Fußballspielen und Partymachen genutzt werde. Direkt hinter dem Bolzplatz liegt ein Wohnhaus mit Garten, in dem jährlich mehr als 100 schlecht gezielte Bälle landeten.

 

Eine Gruppe von Anwohnern klagte 2024 vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, forderte eine deutliche Verschärfung der Schulhof-Regelung unter der Woche, konkret eine Verkürzung der Öffnungszeiten um zweieinhalb Stunden, bis maximal 16.30 Uhr.

Wie verfahren die Angelegenheit war, zeigt die Tatsache, dass eine vom Gericht vorgeschlagene Mediation – eine außergerichtlichen Konfliktlösung – gar nicht erst versucht wurde. Die Stadt war dazu nicht bereit, da sie in den Forderungen der Kläger nach verkürzten Öffnungszeiten des Platzes keine Verhandlungsbasis gesehen hatte.

Es bedurfte einer Verhandlung des Verwaltungsgerichts Freiburg im Sulzer Rathaus samt Vor-Ort-Besichtigung des Bolzplatzes und der benachbarten Gärten, um die Sache beizulegen. Stadt und Anwohner einigten sich auf einen Vergleich, der die Stadt zu zwei Maßnahmen verpflichtete.

Fast ein halbes Jahr ist das nun her. Jedoch: Passiert ist noch nichts. Dabei ist mittlerweile der Frühling da und das Kleinspielfeld lädt Kinder und Jugendliche wie eh und je zum Kicken ein. Die Anwohner sind deshalb längst ungeduldig geworden, fühlen sich nicht ernst genommen. Nach Informationen unserer Redaktion haben sie mehrfach auf dem Rathaus nachgefragt, warum sich noch nichts getan hat.

Vor allem das Ballfangnetz lässt auf sich warten

Das hat nun auch unsere Redaktion getan. Ergebnis: Die Verwaltung ist zumindest nicht untätig, denn die Umsetzung wenigstens einer Maßnahme steht bevor. Der Vergleich sieht unter anderem vor, die beiden (bisher unverschlossenen) Eingangstore zum Grundschulhof werktags ab 20 Uhr sowie sonn- und feiertags durch einen elektronischen Mechanismus abzusperren. Darüber hinaus sollen die beiden hüfthohen Zugangstore zum eigentlichen Bolzplatz mit Gummimatten gepolstert werden. Damit es nicht mehr so scheppert, wenn die Türen zugeknallt werden. In den Ferien bleibt das Spielfeld werktags geöffnet – bis 20 Uhr.

Dazu hat die Stadt nun mitgeteilt, dass für die Regulierung des Zugangs zum Schulgelände die Toranlage umgerüstet werden müsse. Die Tore werden demnach mit selbstverriegelnden Schlössern ausgestattet. Außerhalb der Öffnungszeiten sei der Zutritt beispielsweise für Vereine dann nur noch über einen Schlüssel-Chip möglich. Die dafür nötigen Arbeiten samt Einbau einer Schließanlage seien beauftragt worden, betont die Stadt. Man rechne damit, dass sie in den kommenden beiden Wochen erledigt werden.

Bis auch die zweite Maßnahme umgesetzt ist, dürfte aber noch viel Wasser die Schutter hinabfließen. Die Stadt hatte nämlich auch zugesichert, hinter dem Bolzplatz ein sechs Meter hohes Ballfangnetz zu installieren, das nicht nur hoch, sondern auch breit genug sein soll, um die Nachbarn vor um- herfliegenden Bällen zu schützen.

Hintergrund ist, dass die direkten Anwohner beim Besuch des Gerichts am 23. Oktober 2025 auf ihrem Anwesen erzählt hatten, dass sie im vorangegangenen Jahr 136 Bälle gezählt hätten, die in ihren Garten geflogen seien. 2025 seien es bis dahin 111 Bälle gewesen. Viele Kinder würden über den Zaun auf ihr Grundstück klettern, um sich die Bälle zurückzuholen.

Das Fangnetz soll rund sechs Meter hoch und 20 Meter breit werden, hat die Verwaltung mitgeteilt. Man habe ein lokales Unternehmen nach einem Angebot gefragt, konkreter ist die Sache aber offenbar noch nicht geworden. „Sobald das Angebot vorliegt und damit auch die Kosten beziffert sind, wird das Unternehmen beauftragt, sofern die Auftragshöhe eine Direktvergabe zulässt und keine Ausschreibung notwendig ist“, so die Stadtverwaltung.

Das sagt das Gericht

Unsere Redaktion hat das Verwaltungsgericht Freiburg gefragt, ob die Stadt Lahr ihren im Vergleich festgelegten Verpflichtungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachkommen muss, ob sie also unter Zeitdruck steht. Die Antwort von Richterin Lisa Körner, die an der Verhandlung in Sulz teilgenommen hatte: „Eine Umsetzungsfrist hat die Kammer nicht mit in den Vergleich aufgenommen, da sich in der Verhandlung damals alle einig waren, dass es dessen nicht bedarf, weil die Stadt Lahr die Maßnahmen ohnehin so schnell wie möglich umsetzen möchte.“

Der Vergleichsschluss sei indes gültig; die Stadt Lahr müsse die darin genannten Maßnahmen daher umsetzen. „Da eine Umsetzungsfrist nicht mit in den Vergleich aufgenommen wurde, gilt die Verpflichtung bereits ab dem Tag des Vergleichsschlusses. Ein wirksamer Prozessvergleich ist außerdem ein Vollstreckungstitel, das heißt, die in einem Vergleich geregelten Verpflichtungen können, wenn der Schuldner diese nicht umsetzt, nötigenfalls auch zwangsweise (zum Beispiel mithilfe eines Zwangsgeldes) vollstreckt werden. Dies dürfte dem Anwalt der Klägerseite bekannt sein“, so die Auskunft der Richterin.