In der rechtlichen Auseinandersetzung um das von der Stadt Ettenheim vorgesehene Wohnbaugebiet Supperten II erzielten Vertreter der Stadt und des Nabu eine Einigung. Die Häuser dürfen gebaut werden, die Stadt nimmt die Förderung wieder auf.
Streitpunkt beim Baugebiet Supperten II waren die dort vorhandenen Streuobstbäume gewesen: Um sie zu erhalten, hatte der Nabu gegen das von der Stadt geplante Neubaugebiet Supperten II Einspruch eingelegt und einen Frankfurter Anwalt eingeschaltet. Hintergrund war, dass das Land Baden-Württemberg 2020 den Streuobstschutz verstärkt hatte, so dass die entsprechenden Bäume nur noch in Ausnahmefällen für Wohnbauflächen gerodet werden dürfen. Das Landratsamt hatte der Stadt jedoch zuvor die Genehmigung erteilt, weil die auf den Supperten II vorhandenen Bäume nur noch wenig vital seien. Aufgrund des Nabu-Einspruchs waren die Pläne der Stadt gestockt, woraufhin diese zunächst ihre Streuobstwiesenförderung ausgesetzt hatte.
Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung von Nabu und Stadt sieht ihre Einigung wie folgt aus: Die Stadt führt ein sogenanntes Verfahren zur Heilung von Mängeln im Bebauungsplanverfahren durch und der Nabu nimmt seinen Widerspruch gegen die Umwandlungsgenehmigung des Landratsamts Ortenaukreis vom 5.5.2023 zurück. Die Heilung der Mängel bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von diesem Jahr, dass die beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach § 13b Baugesetzbuch aufgehoben hat.
Bäume werden bereits im Februar gerodet
Das Bebauungsplanverfahren im Normalverfahren wurde von der Stadt bereits im Sommer beauftragt und soll im Frühjahr zur Beschlussreife gebracht werden. Da der Nabu keine weiteren Rechtsmittel gegen das Baugebiet betreiben wird, können die Rodungsarbeiten zur Vorbereitung des Baugebiets noch bis zum 28. Februar 2024 erfolgen, heißt es in der Pressemitteilung. „Gemeinsam haben Nabu und Stadtverwaltung festgestellt, dass in der konkreten Situation und Planung des Baugebiets Supperten II einerseits und des relativ geringwertigen betroffenen Streuobstbestandes andererseits den Anliegen von Schutz und Entwicklung von Streuobst durch die geplanten Ausgleichs- und zusätzliche Pflegemaßnahmen besser gedient wird“, ist in der Pressemitteilung zu lesen. Die Stadt hingegen wird die Streuobstfördermaßnahmen wieder aufnehmen.
Konkret wird unmittelbar das Programm zur Bezuschussung der Pflanzung von hochstämmigen Streuobstbäumen und zur Pflege bestehender Bäume wiederaufgenommen. Privatpersonen können damit wieder Förderanträge stellen. Die Stadt fördert die Neuanpflanzung von hochstämmigen Streuobstbäumen mit 12,50 Euro pro Baum. Da die Pflege dieser Kulturbäume Voraussetzung für deren Erhalt ist, unterstützt die Stadt mit 25 Euro die Erstpflege in den ersten zehn Jahren und dann alle fünf Jahre die Pflegemaßnahmen mit 50 Euro pro Baum.
Zusätzliche Maßnahmen zur Streuobstförderung
„Darüber hinaus wollen Nabu und Stadt gerne auch gemeinsam mit weiteren Partnern zusätzliche Maßnahmen der Streuobstförderung angehen“, heißt es. Dazu gehören Streuobstpflegetage, wo unter Anleitung fachkundiger Obstbaumexperten Wissen rund um den Schnitt von Streuobst vermittelt wird sowie weitere Maßnahmen zur Vermarktung von Produkten aus der Streuobstlandschaft. Ziel ist die Etablierung eines Konzepts, das langfristig die Erhaltung der ökologisch und kulturhistorisch wertvollen Streuobstwiesen auf der Gemarkung sichert. Um das Konzept zu konkretisieren, werden sich Gemeindeverwaltung und Nabu Ettenheim im neuen Jahr zusammensetzen.
„Sowohl Nabu wie Bürgermeister Bruno Metz als Vertreter der Stadt stellten fest, dass beim Thema Streuobst eine hohe Übereinstimmung besteht. Konträr blieben die Positionen bei der künftigen Wohnraumentwicklung“, resümiert die Pressemitteilung. Die Stadt habe in Bezug auf das Baugebiet Supperten II den diesbezüglichen Bedarf und einen Mangel an Alternativen aufgezeigt. Die Ausgleichsfläche mit rund einem Hektar Fläche wurde von der Stadt vor wenigen Wochen bereits mit 94 hochstämmigen Streuobstbäumen bepflanzt.
Dichtere Bebauung
Aus Sicht des Nabu sollte die Bauleitplanung der Stadt künftig auf höhere Verdichtung und weniger Einfamilienhäuser gegenüber mehr auf Geschosswohnungsbau setzen, um den bestehenden Wohnraumbedarf möglichst flächensparend zu decken. Nur so ließen sich die auf Landesebene gesteckten Ziele zum Flächenverbrauch, zum Klimaschutz und zur Schaffung von Wohnraum erreichen. Begrüßt hat der Nabu, dass die Stadt beabsichtigt, im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg eine Wiedervermietungsprämie sowie eine Beratungsprämie einzuführen und so Anreize zur Nutzung und Schaffung von innerörtlichem Wohnraum gegeben werden. Insgesamt sollen auf Supperten II neun Mehrfamilienhäuser, zehn Doppelhaushälften, sieben Reihen- und 27 Einfamilienhäuser entstehen.