Unter anderem kontrollierte der KOD das Parken im absoluten Halteverbot. Foto: Köhler

Der Kommunale Ordnungsdienst legt den Fokus 2026 auf die Innenstadt. Dort standen im ersten Quartal unter anderem Durchfahrtskontrollen in der Fußgängerzone im Fokus.

Die städtische Pressestelle hat in einer Mitteilung Zahlen und Fakten zur Arbeit des Kommunalen Ordnungsdiensts (KOD) gesammelt. Wir geben einen Überblick.

 

E-Scooter: Die Bediensteten des KOD stellten in dem Zeitraum insgesamt 71 Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern fest. 38 Verstöße leiteten sie wegen Befahrens der Fußgängerzone ein, fünf Verfahren betrafen die unerlaubte Beförderung einer weiteren Person. 25 E-Scooter hatten nicht den geforderten Versicherungsschutz, in drei Fällen war die lichttechnische Ausstattung unzureichend. Außerdem befuhren 25 Fahrräder unberechtigt die Fußgängerzone. Gegen einen Radler wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Handynutzung beim Fahrradfahren eingeleitet.

Falschparker: Die Mitarbeiter des KOD verwarnten insgesamt 3030 Falschparker – beispielsweise aufgrund von Parken auf dem Gehweg, im absoluten Halteverbot oder ohne Parkticket. 107 Fahrzeuge, die in Feuerwehrzufahrtszonen, auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte oder im absoluten Halteverbot geparkt waren, wurden kostenpflichtig abgeschleppt. Unter diesen Fällen waren mehrere Leerfahrten, bei denen die Halter zu ihrem Fahrzeug zurückkamen, als der Abschleppdienst schon unterwegs war – und damit ebenfalls von den Fahrzeughaltern bezahlt werden mussten, wie die Stadt mitteilt.

Böller: In den Tagen nach dem Jahreswechsel meldeten mehrere Bürger Personen, die Böller gezündet hatten. Da dies ausschließlich an Silvester und Neujahr erlaubt ist, wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Private Überwachungskameras: Der KOD organisierte laut Pressemitteilung aufgrund von Beschwerden aus der Bürgerschaft mehrere Kontrollen der Ausrichtung privater Überwachungskameras. Eine Überwachung mittels Kameraaufzeichnungen durch Privatpersonen ist nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Die Beschwerden legten nahe, dass in den gemeldeten Fällen auch der öffentliche Raum teilweise mit überwacht werde. Bei den Kontrollen gab es jedoch keine Beanstandungen.

Kontrolle von Unterkünften: Bei Kontrollen der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte stellte der KOD insgesamt 18 Verstöße gegen die örtliche Satzung fest. Unter anderem wurden Rauchmelder abgeklebt sowie nicht angemeldete Übernachtungsgäste beherbergt.