Parkscheine könnten künftig in Lahr teurer werden. Foto: Köhler

Die Stadt Lahr befasst sich mit einer Erhöhung der Parkgebühren. Eine Vorlage, die Anwohner betrifft, ist in Arbeit. Eine spezielle Regel für SUVs, wie von der Deutschen Umwelthilfe gefordert, ist nicht geplant.

Wer in Lahr sein Auto abstellt, ob dauerhaft als Anwohner oder als Besucher, soll künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Dieser Wunsch der Stadtverwaltung ist nicht neu. Bereits 2021 war eine erste Vorlage in Arbeit, doch die Umsetzung verzögerte sich. Nun kommt offenbar Bewegung in die Sache. „Eine Vorlage zur Anpassung der Bewohnerparkgebühren wird noch in diesem Jahr den Entscheidungsträgern vorgelegt“, heißt es auf Anfrage unserer Redaktion aus dem Lahrer Rathaus.

 

Einen genauen Zeitpunkt oder eine Summe, um die die Gebühren steigen sollen, nennt die Stadt nicht. Klar ist: Die 30 Euro, die momentan jedes Jahr für den Anwohner-Parkschein fällig sind, decken „weder den Verwaltungsaufwand noch die Herstellungs- und Unterhaltungskosten für öffentliche Stellplätze“, teilte die Verwaltung bereits im vergangenen Jahr mit. Seit dem Wegfall der bundesweit festgeschriebenen Obergrenze haben zahlreiche Kommunen die Gebühren teils drastisch erhöht. In Karlsruhe etwa sind 180 Euro pro Jahr fällig, in Freiburg sind es 200 Euro.

Das Thema Parken beschäftigt die Stadtverwaltung auch in anderer Hinsicht. Die Deutsche Umwelthilfe ist nämlich mit dem Wunsch, die Parkgebühren für SUVs zu erhöhen, in zwei Schritten an hunderte Deutsche Städte herangetreten – auch an Lahr.

Lahr zählte bereits im ersten Schritt zu den meistgenannten Städten

Hintergrund: Nach dem Bürgerentscheid in Paris (siehe Info) hatten sich mehr als 19 000 Menschen bei der DUH zur Situation in ihrer Kommune gemeldet. An die meistgenannten Städte stellte die Umwelthilfe den Antrag, die Gebühren für SUVs zu erhöhen. Die Mehreinnahmen sollen in den Bus- und Bahnverkehr sowie Rad- und Gehwege fließen. Lahr war bereits in der ersten Welle dabei. Heißt: Vielen Anwohnern sind die überdimensionierten Fahrzeuge, die oft mehr als einen Stellplatz in Anspruch nehmen, ein Dorn im Auge.

Wie geht die Stadt nun mit dem Antrag um? „Alle Anträge werden geprüft und nach Möglichkeiten auch umgesetzt“, versichert die Verwaltung. Man lege großen Wert auf eine nachhaltige Stadtentwicklung, die sowohl die Umwelt- als auch die Lebensqualität der Bürger in den Vordergrund stellt. Aus diesem Grund setze man primär auf die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und sei auch an stetigen Verbesserungen interessiert. Jedoch: „Oft sind Forderungen und Wünsche nicht mit der gesetzlichen Grundlage vereinbar, weshalb eine Umsetzung dann auch nicht erfolgen kann.“ Beispielsweise fordere die DUH die Verkleinerung von Stellplätzen. Das kann die Stadt nicht umsetzen. Man sei an Richtlinien gebunden, die Stellplatzgrößen explizit vorgeben.

Und was ist mit den Kosten? Die Stadt befasse sich generell mit der Erhöhung der Parkgebühren, heißt es weiter. Die Verwaltung schränkt jedoch ein: „Es ist nicht angedacht, die Parkgebühren an die Fahrzeuggröße zu koppeln.“ Falls man so vorgehen würde, müsste man eine Gebührenstaffelung wählen, bei der es zu keiner Ungleichbehandlung aufgrund der Gebührensprünge komme, so die Stadt. Kleine Gebührensprünge wären die Folge, diese würden allerdings einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. „Dieser wäre für eine Kommune der Größenordnung von Lahr nicht leistbar“, macht die Stadt deutlich.

Eine weitere Forderung der DUH: Das Überschreiten der Parkmarkierungen sollte genauer kontrolliert und geahndet werden. „Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert die Einhaltung dieser Vorgaben regelmäßig und ahndet Verstöße“, versichert die Stadt.

Info – Paris als Vorreiter

Bei einer Bürgerbefragung in Paris Anfang Februar hat sich eine Mehrheit für eine deutliche Erhöhung der Parkgebühren für schwere Stadtgeländewagen ausgesprochen. SUV-Fahrer sollen künftig im Stadtzentrum 18 Euro statt bisher sechs Euro pro Stunde fürs Parken bezahlen. Die Regelung gilt jedoch nur für Besucher, nicht für Anwohner.