Die Grundsteuerbescheide brachten vor allem für die Eigentümer großer, unbebauter Grundstücke schlechte Nachrichten. Foto: Büttner

Vor einem Jahr haben die Grundstücks- und Immobilienbesitzer in Lahr ihre Grundsteuerbescheide erhalten. Ein Bürger streitet sich deshalb noch vor Gericht mit der Stadt.

Die Reform der Grundsteuer hatte bei vielen Betroffenen für Unsicherheit, ja sogar Angst gesorgt. Die Stadt hat jetzt auf LZ-Nachfrage mitgeteilt, wie viele Bürger sich gegen die Zahlungen gewehrt haben, die ihnen nach der Neuberechnung der Steuer abverlangt werden. Demnach gingen bei der Verwaltung 281 förmliche Widersprüche ein – wobei man 19 835 Bescheide verschickt habe.

 

Die allermeisten Widersprüche hätten die betroffenen Bürger später von sich aus zurückgenommen – oder sie hätten sich auf andere Weise erledigt, heißt es aus dem Rathaus. Zwei Verfahren seien vor Gericht gelandet, wobei eine Klage mittlerweile zurückgezogen worden sei. „Ein Verfahren ist derzeit noch anhängig“, so die Stadt, die angesichts dieser Zahlen insgesamt eine positive Bilanz zieht: Von einer flächendeckenden Infragestellung der Reform in Lahr könne keine Rede sein.

Wer ein großes unbebautes Grundstück besitzt, zahlt drauf

Tatsächlich gibt es aber Verlierer und Gewinner der Neuberechnung: Besitzer von Eigentumswohnungen kommen nun in der Regel besser weg. Dagegen ist es für die Eigentümer älterer Eigenheime mit großen Grundstücken teils deutlich teurer geworden. Bei unbebauten, sehr großen Grundstücken ist die Steuer sogar mitunter sehr stark nach oben gegangen: Zwei Lahrer müssen jetzt das Zehnfache, einer sogar das 16-Fache der bisherigen Summe bezahlen. „Der Frust war in solchen Fällen sehr groß“, bestätigt Nicolas Scherger, der Pressesprecher der Verwaltung.

Scherger ist allerdings wichtig, auch die andere Seite der Medaille zu betrachten: Die Grundsteuer sei reformiert worden, da die Steuerlast zuvor ungerecht verteilt gewesen sei. Für manche Grundstücke seien zuvor Grundsteuern von nur 40 Euro und weniger im Jahr fällig geworden. Solche Fälle würden nun mit der durchschnittlichen Besteuerung belegt. „Betroffene mögen dies als ’krass’ beurteilen – man kann es aber auch andersherum betrachten: Hier haben Grundstückseigentümer zuvor von einer Grundsteuer weit überproportional profitiert“, betont der Sprecher der Verwaltung.

In den ersten Wochen liefen die Telefone auf dem Lahrer Rathaus heiß

Für die Stadt habe von Beginn an im Vordergrund gestanden,„die Reform vollständig, rechtssicher und fristgerecht umzusetzen“. Dass eine Reform dieser Größenordnung Fragen, Verunsicherung und Kritik auslöst, sei keine Überraschung gewesen, so Scherger. Entsprechend habe die Verwaltung in den vergangenen Monaten tausende Bürgeranliegen bearbeitet, von Rückfragen bis hin zu konkretem Unmut, den erboste Lahrer äußerten. Man habe aber auch erfreute Rückmeldungen von Menschen erhalten, die jetzt weniger zahlen müssen. Wie viele dieser Kontakte es insgesamt waren, habe man nicht gezählt, so Scherger. Wichtiger sei es gewesen, die Anliegen der Bürger zu klären.

Die Grundsteuerbescheide hatte die Stadt Mitte Januar 2025 versandt. Als unsere Redaktion zwei Wochen danach bei der Verwaltung nach der ersten Resonanz gefragt hatte, hatte es geheißen, dass täglich zwischen 60 und 80 Bürger anrufen, um sich über die neuen Bescheide zu beschweren oder weil sie eine Frage dazu haben.

Die Redaktion hat die Stadt aktuell gefragt, wie viele Lahrer denn nun mehr und wie viele weniger zahlen müssen. Scherger: „Eine umfassende statistische Auswertung zu Mehr- oder Minderbelastungen wurde bewusst nicht erstellt, da sie nur mit einem unverhältnismäßigen Personalaufwand möglich wäre und keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Umsetzung der Reform bringen würde.“ Entscheidend sei, dass die überwiegende Zahl der Grundstücke, auf denen ein Wohngebäude steht, nun geringer belastet werde als nach altem Recht.

Die Stadt nimmt nicht mehr Geld ein

Scherger ist die Feststellung wichtig, dass die Stadt nach der Reform insgesamt nicht mehr Geld einnimmt: Der Gemeinderat habe sich früh „zu einer aufkommensneutralen Umsetzung bekannt und diesen Kurs mit der Festsetzung der Hebesätze bestätigt“. Weder um eine Steuererhöhung noch um eine Steuersenkung sei es gegangen, sondern um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast.

Das Grundsteueraufkommen der Stadt im Jahr 2025 liege zwar leicht über dem Durchschnitt der Vorjahre. „Dieser Effekt ist jedoch auf einen einmaligen Sonderfall zurückzuführen: Eine nachträgliche Nachveranlagung eines Gewerbebetriebs nach altem Recht floss mit rund 140 000 Euro in das Ergebnis ein und verzerrt die Vergleichbarkeit“, verdeutlicht Scherger. Der betroffene Betrieb selbst profitiere im Jahr 2025 deutlich von der Reform.

Die Bilanz der Lahrer Stadtverwaltung fällt laut Scherger nun insgesamt positiv aus: „Unter enormem zeitlichen und fachlichen Druck hat das Steuerteam die Reform vollständig, rechtssicher und termingerecht umgesetzt.“ Die Grundsteuer bleibe eine tragende Säule der kommunalen Finanzen, und die Steuerlast sei heute gerechter verteilt als zuvor. „Genau das war der Auftrag“, so Scherger.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Notwendig geworden war die Neufestsetzung der Grundsteuer durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach sie in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig sei. Die Finanzämter hatten die Grundsteuer zuvor auf Basis veralteter Werte festgestellt. Unterschiede in der Wertentwicklung blieben unberücksichtigt, was nach Ansicht der Richter den Gleichheitsgrundsatz verletzte.

Die Rolle des Lahrer Finanzamts

Alle Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen in Lahr mussten zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben, damit die Grundsteuer neu berechnet werden kann. Das Lahrer Finanzamt verschickte später Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide an die Eigentümer. Diese sogenannten Grundlagenbescheide enthielten aber keine konkrete Zahlungsaufforderung, sondern die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer. Erst der Grundsteuerbescheid, den die Stadt verschickte, ließ die Eigentümer erkennen, wie viel Grundsteuer sie zahlen müssen.

Frühe Beschwerden

Gegen die Grundlagenbescheide hatten „tausende Bürger“ Einspruch beim Lahrer Finanzamt eingelegt, hat Christian Buss, der Leiter der Behörde, auf Nachfrage mitgeteilt. Hintergrund ist, dass Steuerberater- und Immobilienverbände Eigentümern empfohlen hatten, vorsorglich Einspruch gegen die Bescheide zu erheben, um zu verhindern, dass die Bemessungsgrundlagen rechtskräftig werden. So könne die eigene Rechtsposition offen gehalten werden für den Fall, dass das jetzige Modell der Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt werden sollte.