Bisher kostet das Anwohnerparken – hier auf dem Rossplatz – in Lahr 30 Euro pro Jahr. Der Gemeinderat befasst sich im kommenden Jahr mit einer möglichen Erhöhung Freiburg hat dies bereits beschlossen. Das Parken vor der eigenen Haustür soll dort bis zu 360 Euro kosten – was für SUVs gilt. Foto: Maier

Innenstadt: Verwaltung arbeitet an Vorlage für Gemeinderat / Bislang 30 Euro im Jahr

Lahr - Immer mehr Kommunen wollen das Anwohnerparken teurer machen. Auch in Lahr ist das zu erwarten: Die Stadtverwaltung hat jedenfalls eine Vorlage zu diesem Thema in Arbeit. Die Entscheidung liegt jedoch beim Lahrer Gemeinderat.

 

Hintergrund ist, dass Bundestag und Bundesrat im vergangenen Jahr ein Gesetz beschlossen, wonach die Länder den Gebührenrahmen für Bewohnerparkausweise anpassen dürfen. In den meisten Kommunen sind die Anwohnerparkausweise bislang ziemlich günstig: In der Regel kostet das Anwohnerparken 30 Euro pro Jahr. Auch in Tübingen zum Beispiel war das bisher so. Ein Vorschlag des umstrittenen Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer hatte landesweit für Schlagzeilen gesorgt: Palmer wollte vor allem SUV-Fahrer mit 360 Euro pro Jahr zur Kasse bitten, weil deren Autos umweltschädlicher seien als herkömmliche. Beschlossen wurden am Ende eine Gebühr von 180 Euro bei schweren Fahrzeugen. Ansonsten kostet das Anwohnerparken in Tübingen 120 Euro.

Freiburg dagegen hat Palmers Vorschlag aufgegriffen und die Gebühren drastisch erhöht. Parken vor der eigenen Haustür soll bis zu 360 Euro statt 30 Euro im Jahr, hat eine knappe Mehrheit im Gemeinderat der Breisgaumetropole beschlossen. Die 360 Euro gelten für SUVs, für kleinere Fahrzeuge wird es billiger. Auch in Offenburg wird über eine Erhöhung nachgedacht.

Dort verlangt die Verwaltung wie auch in Lahr 30 Euro für einen Bewohnerparkausweis. Die Frage ist: Wie lange noch? "Einen konkreten neuen Stand gibt es dazu nicht, aber wir sind dabei, das Thema verwaltungsintern aufzuarbeiten", erklärt Stadt-Sprecher Nicolas Scherger auf LZ-Nachfrage. Vorgesehen sei, im ersten Halbjahr 2022 eine Vorlage dazu in den Gemeinderat einzubringen.

Die Stadt hatte vor sechs Jahren das Bewohnerparken neu organisiert. Entsprechend dem Parkraumkonzept hatte das Rathaus vorgeschlagen, aus den früher sechs Bewohnerparkzonen in der Innenstadt zwei zu machen. Auf keine Gegenliebe im Gemeinderat stieß dagegen der Vorschlag, 58 bislang öffentliche Parkplätze für Innenstadtbewohner zu reservieren und Besucher auf die Tiefgaragen zu verweisen. "Wir möchten, dass die 58 Parkplätze für die Allgemeinheit erhalten bleiben.", war damals die Mehrheitsmeinung.

Die Lahrer Stadtverwaltung hat im vergangenen Jahr insgesamt 343 Bewohnerparkausweise ausgewiesen, davon 102 in der Zone 1, 225 in der Zone 2 sowie 16 in kleineren Zonen. Zone 1 umfasst die Alte Bahnhofstraße (Ostseite), die Friedrich-Geßler-Straße (Westseite), die Schubertstraße, die Eichrodtstraße (Nordseite) ab dem Lotzbeckhof, die Lotzbeckstraße entlang der Luisenschule und die Liebensteinstraße.

Zur Zone 2 gehören die Turmstraße, die Zollamtstraße, die Rappentorgasse, die Brestenbergstraße, die Alleestraße, der Rossplatz, der Parkstreifen zwischen Rossgasse und Kirchstraße, die Obststraße, die Vogtstorstraße, die Bismarckstraße im Bereich der Hausnummern 9 bis 39, die Gärtnerstraße und der Parkplatz Rathausplatz hinter dem Feuerwehrgebäude.

Durch das Anwohnerparken werden Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern bevorzugt. Ein Anwohnerparkausweis garantiert jedoch keinen festen Stellplatz. Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. In Lahr ist das Bürgerbüro für die Vergabe von Anwohnerparkausweisen zuständig.