Das Einzelhandelskonzept, das Fahrradhandel außerhalb der Innenstadt ausschließt, ist nicht bindend. Rechtlich spricht damit nichts dagegen, dass im früheren »Lilalu« ein Fahrradgeschäft aufmacht. Foto: Bender

Beim Zwist um ein neues Fahrradgeschäft in Mietersheim gibt es eine Überraschung: Laut Stadtverwaltung ist ein solches Geschäft im früheren "Lilalu" jetzt doch rechtlich zulässig. Die potenzielle Konkurrenz erwägt juristische Schritte.

Lahr – Bisher schien die Sache klar: Ein Fahrradgeschäft in der Nähe des Mietersheimer Fachmarktzentrums sei deshalb nicht zulässig, weil das Einzelhandelskonzept (siehe Info) dem entgegenstehe, so die Stadtverwaltung im November. Eine "ausführliche Prüfung" habe jetzt jedoch das Gegenteil ergeben: Das Vorhaben sei baurechtlich nicht zu beanstanden.