Eine Katzenschutzverordnung gibt es in Calw (noch) nicht, aber die Stadtverwaltung beobachtet die Entwicklung rund um freilebende Tiere. Foto: ©olezzo - stock.adobe.com

Althengstett hat Anfang November eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Das könnte auch für Calw kommen – doch aktuell wäre das wohl gar nicht rechtlich zulässig.

Katzen immer nur im Haus halten? Für viele Tierbesitzer ist das undenkbar. Freigänger werden jene Vierbeiner genannt, die zwar ein festes Zuhause haben, aber auch nach draußen dürfen. Nicht immer sind diese Tiere kastriert – mit allen damit einhergehenden Folgen.

 

Die Gemeinde Althengstett hat daher Anfang November eine sogenannte Katzenschutzverordnung beschlossen. Darin ist unter anderem die Pflicht festgeschrieben, Katzen kastrieren zu lassen.

Katzen und Kater gibt es auch in der Stadt Calw nicht wenige

Das Ziel dahinter: eine unkontrollierte Vermehrung verhindern, durch die letztlich immer mehr herrenlose Tiere auf der Straße leben – meist unter schlechten Bedingungen.

Katzen und Kater gibt es auch in der Stadt Calw nicht wenige. Eine Katzenschutzverordnung existiert dagegen bislang nicht. Und das hat auch seinen Grund, weiß Tim Strobel, Leiter der Stabstelle Strategie und Projekte bei der Stadt Calw.

Nur bei belegbarer Problemlage

„Die Stadt Calw hat sich mit dem Thema befasst“, berichtet Strobel auf Anfrage unserer Redaktion. Rechtsgrundlage davon sei das Tierschutzgesetz. Und gemäß diesem „darf eine Kommune eine Katzenschutzverordnung nur dann erlassen, wenn eine nachvollziehbare und belegbare Problemlage mit einer erheblichen Anzahl freilebender Katzen besteht und hierdurch tierschutzrelevantes Leid entsteht oder zu erwarten ist“, erklärt der Leiter der Stabstelle. Eine rein vorsorgliche Regelung sei dagegen rechtlich gar nicht zulässig. „Für Calw und seine Ortsteile liegen derzeit noch keine belastbaren Hinweise auf eine dauerhafte, strukturelle Problemlage vor“, führt Strobel fernen aus. Der Erlass einer Katzenschutzverordnung werde daher aktuell auch nicht als geboten angesehen.

„Hinweise aus der Bevölkerung werden derzeit geprüft“

Das bedeute aber nicht, dass es nicht noch ein Thema werden könnte. „Einzelne Hinweise aus der Bevölkerung werden derzeit vonseiten der Stadtverwaltung geprüft“, berichtet der Leiter der Stabstelle. Und: „ Die grundsätzliche Entwicklung der Situation rund um freilebende Katzen wird ebenso aufmerksam durch die Stadtverwaltung beobachtet.“

Halterkatzen müssen gechipt oder tätowiert und eingetragen sein

Eine Katzenschutzverordnung, wie es sie in Althengstett nun seit Kurzem gibt, wäre dann möglicherweise auch für Calw denkbar. Laut der Althengstetter Verordnung müssen freilaufende Halterkatzen gechipt oder tätowiert und zudem in das Haustierregister des Vereins Tasso oder in das FINDEFIX-Register des Deutschen Tierschutzbundes eingetragen sein – um im Zweifel deren Halter identifizieren zu können.

Die Tiere müssen kastriert werden

Darüber hinaus müssen die Tiere kastriert werden. Ausnahmen kann die Verwaltung auf Antrag zulassen. Findet die Gemeinde hingegen eine unkastrierte Katze, wird der Halter aufgefordert, den Eingriff nachholen zu lassen. Bis der Halter gefunden ist, wird die Katze in Obhut genommen. Die Kosten dafür muss der Halter tragen.

Gemeindevertreter dürfen für die Ergreifung von Katzen private Grundstücke betreten. Kann der Halter nicht innerhalb von zwei Tagen identifiziert werden, veranlasst die Gemeinde die Kastration. Auch für diese Kosten muss der Halter aufkommen. Anschließend wird die Katze wieder freigelassen. Auch streunende Katzen darf die Kommune nun einfangen, um sie zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren. Auch diese Katzen werden nach diesen Maßnahmen wieder frei gelassen. Und zwar an dem Ort, an dem sie eingefangen wurden. Auch dafür dürfen Gemeindevertreter Privatgelände betreten. Zu den Gemeindevertretern zählen auch Mitglieder des Tierschutzvereins.