Der Teilregionalplan Windenergie soll am heutigen Dienstag beschlossen werden Foto: Martin Schutt/dpa

Die Debatte um die Fläche ZAK-09 spitzt sich zu. Die Stadt fordert eine Überprüfung der Bundeswehr-Argumente; der Regionalverband sieht weiter keine rechtliche Grundlage.

Nach jahrelanger Planung soll der Satzungsbeschluss für den Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands Neckar-Alb an diesem Dienstag, 20. Januar, final gefasst werden. Der Regionalplan legt fest, wo in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb Vorranggebiete für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen werden.

 

In Zuge eines Beteiligungsverfahrens hatte die Stadt Albstadt Einspruch beim Regionalverband gegen den Entwurf 2025 des Regionalplans eingelegt. Denn: In diesem werden die ursprünglich ausgewiesenen Flächen ZAK-09 und ZAK-10 auf Albstädter Gemarkung „nicht weiterverfolgt“.

Hintergrund seien militärische Belange der Bundeswehr, konkret im Fall der Fläche ZAK-09 eine Hubschrauber-Tiefflugzone (HFTZ).

Unverständnis im Rathaus

Groß ist im Albstädter Rathaus das Unverständnis über die Begründung, insbesondere für den Verzicht auf die Fläche ZAK-09. Diese liegt östlich vom Onstmettinger Hohberg.

Ihren Unmut äußerte die Verwaltung in ihrer Stellungnahme vom 27. August 2025, wie aus der Vorlage für die Sitzung am Dienstag hervorgeht. Zwei Argumente hebt die Stadt in ihrer Begründung hervor. Einerseits würden beide Vorranggebiete aus fachlicher Sicht in „idealer Weise“ wesentliche Voraussetzungen für eine Nutzung durch Windenergieanlagen erfüllen.

Andererseits rechtfertige die Begründung der Bundeswehr hinsichtlich der HFTZ in Onstmettingen nicht zwangsläufig eine dauerhafte planerische Auslistung des Gebiets „ZAK-09“. Die Stadt argumentiert, dass sich in vergleichbaren Fällen in anderen Bundesländern die Praxis etabliert habe, dass eine fachliche Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Bundesministeriums der Verteidigung erfolge, um Nutzungskonflikte im Detail zu klären. Geprüft werden müssten auch alternative Betriebsmodelle.

OB wünscht sich Ansprechpartner

Genau diese fachliche Abstimmung vermisst Albstadts Oberbürgermeister Roland Tralmer nach wie vor. Er wünscht sich einen direkten Ansprechpartner im Verteidigungsministerium. Im Dialog, so seine Hoffnung, könnte die Chance bestehen, dass es doch noch zu einer Einsicht bei der Bundeswehr komme. Denn, und das macht die Verwaltung in ihrer Stellungnahme deutlich: Die dortige HTFZ beruhe offenkundig auf historischen Notwendigkeiten aus der Zeit des Kalten Krieges. Dies insbesondere im Zusammenhang mit dem inzwischen weitgehend aufgegebenen Luftwaffenstützpunkt in Meßstetten.

Bedrohungslage habe sich verändert

Aber: Die latent vorhandene militärische Bedrohungslage habe sich seit Einrichtung der HTFZ maßgeblich verändert: Die Landes-, wie auch Bündnisverteidigung würde sich im Konfliktfall wesentlich weiter östlich abspielen als zu Zeiten des Kalten Krieges, so die Meinung der Stadt Albstadt.

Doch: Trotz dieser Argumentation der Stadt sieht der Regionalverband derzeit keine rechtliche Grundlage für eine Wiederaufnahme der Gebiete „ZAK-09“ und „ZAK-10“ in den Regionalplan. Die Flächen seien nach „intensiven und langandauernden Abstimmungen mit der Bundeswehr“ aus dem Verfahren genommen worden. Für militärische Belange bestünde aufgrund des besonders geschützten Verteidigungsauftrags der Bundeswehr kein planerischer Abwägungsspielraum.

Tralmer schätzt die Chance auf 50:50

Trotz dieser Einschätzung des Regionalverbands will OB Tralmer die Messe noch nicht gelesen sehen. Die Stadt behalte sich nach wie vor die Option offen, gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen. Der Ausgang eines möglichen Verfahrens wäre ungewiss, Jurist Tralmer schätzt die Chance auf 50:50. In ihrer Stellungnahme verweist die Stadt auch auf einen Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen.

Dort stimmte die Bundeswehr im Mai 2023 einem Vergleich zu, der den Bau und Betrieb einer Windenergieanlage innerhalb des Sicherheitskorridors einer Hubschraubertiefflugstrecke ermöglichte. Aus der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Münster sei insbesondere auch hervorgegangen, dass die Verlegung von HTFZ – je nach Einzelfall – zumindest durch die Bundeswehr geprüft werden sollte.

Sollte auch der rechtliche Einspruch erfolglos bleiben, will die Stadt selbst geeignete Flächen für Windkraftanlagen ausfindig machen. Im Stadtplanungsamt würden Abstimmungen diesbezüglich bereits laufen. Noch muss die Verbandsversammlung den Satzungsbeschluss aber erst mal fassen.