Die Schweine waren abgemagert und teilweise krank. (Symbolbild) Foto: imago images/Martin Wagner

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat einen Strafbefehl gegen den Züchter eines Schweinemastbetrieb im Alb-Donau-Kreis beantragt. Die Tiere sollen teils abgemagert und krank gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat wegen schwerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz einen Strafbefehl gegen einen Schweinezüchter beantragt. Dies teilte eine Behördensprecher mit. Zuerst hatte der SWR berichtet.

Die Tiere in dem Schweinemastbetrieb im Alb-Donau-Kreis waren abgemagert, kranke Tiere wurden nicht von den gesunden getrennt. Es soll zudem Fälle von Kannibalismus zwischen den Schweinen gegeben haben. Tierschützer hatten mit mehreren Videos auf die Missstände aufmerksam gemacht.

Der Landwirt habe die Tiere nicht mit Absicht gequält, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er sei wegen physischen und psychischen Problemen überfordert gewesen. Die Verfahren gegen den Sohn und die Ehefrau des Landwirts wurden eingestellt.