Könnte eine Angabe in der beruflichen Vita des CDU-Spitzenkandidaten strafbaren Titelmissbrauch darstellen? Das hat die Staatsanwaltschaft geprüft – und verneint.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen möglichen Anfangsverdacht auf Titelmissbrauch beim CDU-Landeschef Manuel Hagel geprüft, aber letztlich keinen Anlass für die Aufnahme von Ermittlungen gesehen. Dies teilte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage unserer Zeitung mit. Hintergrund ist der von Hagel teilweise inkorrekt angegebene Abschluss einer berufsbegleitenden Weiterbildung. Der Spitzenkandidat für die Landtagswahl hatte sich als „diplomierter Bankbetriebswirt“ bezeichnet, den erforderlichen Zusatz „Frankfurt School of Finance & Management“ aber weggelassen. Dadurch war der Eindruck entstanden, er könne einen akademischen Abschluss vorweisen.
Die Unschärfe in Lebensläufen des 37-jährigen gelernten Bankkaufmannes war durch Recherchen unserer Zeitung bekannt geworden. Dabei verwies die Frankfurt School selbst darauf, dass ihr Name dem Abschluss „diplomierter Bankbetriebswirt“ nachzustellen sei. Hagel hatte sich für den Hinweis bedanken lassen und umgehend Korrekturen veranlasst – auch auf seiner Abgeordnetenseite im Internetauftritt des Landtags. Dort war zuvor sogar von einem „Diplom“ die Rede gewesen. Ein Sprecher betonte, es handele sich „nicht um einen akademischen Abschluss“, sondern um einen „Weiterbildungsabschluss auf akademischem Niveau“.
Kein Anfangsverdacht auf Straftat gesehen
Laut Staatsanwaltschaft wurde der Sachverhalt „auf Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat überprüft“. Dabei hätten sich keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für strafbares Verhalten“ ergeben – insbesondere nicht für eine Strafbarkeit nach Paragraf 132 a des Strafgesetzbuchs, der den Missbrauch von Titeln regelt. Weder sei ein geschützter akademischer Grad unbefugt geführt worden noch eine einem solchen Grad zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung, teilte die Behörde mit. Damit bleibt Hagel eine nicht unerhebliche Belastung im Wahlkampf erspart.
Vor etlichen Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart in einem ähnlichen Fall Ermittlungen gegen einen CDU-Politiker eingeleitet. Damals, 2012, wollte der Ex-Minister Andreas Renner als CDU-Kandidat für die Stuttgarter Oberbürgermeisterwahl nominiert werden. Im Zuge des parteiinternen Wahlkampfes wurde bekannt, dass er im Zusammenhang mit einem Lehrgang an der Führungsakademie des Landes in seiner Vita den Titel „Master of Governmental Management“ verwendete; die Kaderschmiede bestätigt aber nur die erfolgreiche Teilnahme. Gegen Renner, der von einem Übersetzungsfehler sprach, kam ein Verfahren wegen Titelmissbrauchs in Gang. Später wurde es gegen Zahlung einer vierstelligen Geldauflage eingestellt. CDU-intern unterlag der einstige Singener Oberbürgermeister – möglicherweise auch deshalb – gegen den Unternehmer Sebastian Turner, der dann die OB-Wahl gegen den Grünen Fritz Kuhn verlor.
Keine Akten mehr zum Fall Renner
Warum in dem vergleichbaren Fall offensichtlich schärfer vorgegangen wurde, ließ die Staatsanwaltschaft unbeantwortet. Begründung: dazu lägen keine Akten mehr vor. Der 65-jährige Renner, der seit vielen Jahren für den Energiekonzern EnBW arbeitet, verfügt anders als Hagel über einen Universitätsabschluss; er hat in Konstanz Verwaltungswissenschaften studiert. Die missverständliche Angabe der Zusatzqualifikation hatte er später selbst als „Dummheit“ eingestuft.