2021 gab es 2375 Anträge auf Erlass eines Strafbefehls. Foto: Christian Charisius/dpa

22 685 neue Ermittlungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft Rottweil im Jahr 2021 zu bearbeiten, wie sie in einer Pressemitteilung zum Verlauf des Vorjahrs bekanntgibt.

Kreis Rottweil - Im Vorjahr waren es 23 753 neue Ermittlungsverfahren. 2021 betrafen 13 778 Verfahren bekannte Täter (insgesamt 15 682 Beschuldigte), 7575 unbekannte Täter und 1332 Ordnungswidrigkeitenverfahren (davon 921 Verkehrsordnungswidrigkeiten).

Deutlicher Rückgang bei unbekannten Tätern

Im Vergleich zum Vorjahr ist ein geringfügiger Rückgang bei den Eingangszahlen der Verfahren mit bekannten Tätern (Js-Verfahren) von 1,85 Prozent zu verzeichnen. Ein deutlicher Rückgang von 9,5 Prozent (797 Verfahren) ist bei den Verfahren mit bis dato unbekannten Tätern (UJs-Verfahren) festzustellen. Demgegenüber ist bei den Ordnungswidrigkeitenverfahren nur ein minimaler Rückgang gegeben.

Die Js-Verfahren wurden im Wesentlichen mit 1003 Anklagen (2020: 1114) abgeschlossen. Gegen 33 Personen wurden Anklagen zum Landgericht erhoben. In diesem Bereich ist damit im Vergleich zum Vorjahr (23 Anklagen) ein erheblicher Anstieg gegeben.

Bei den Anklagen zu den Straf- und Jugendrichtern der Amtsgerichte mit 755 Verfahren ist im Vergleich zum Vorjahr (841 Verfahren) ebenfalls ein signifikanter Rückgang zu verzeichnen.

Erlass eines Strafbefehls

2021 gab es zudem in diesem Bereich 2375 (2020: 2464) Anträge auf Erlass eines Strafbefehls, davon 32 mit Beantragung von Freiheitsstrafen. 5310 Verfahren (2020: 5180) wurden, beispielsweise wegen des Mangels eines Tatnachweises, eingestellt. 321 Fälle (2020: 460) wurden eingestellt mit einer Auflage, wie einer Geldzahlung oder eines Täter-Opfer-Ausgleichs. 692 Fälle (Vorjahr: 839) wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Die Anzahl der offenen Verfahren mit 2018 zum Ende des Jahres 2021 ist im Vergleich zum Vorjahr (1995 Verfahren) nahezu identisch. Die Anzahl der zum Jahresende anhängigen Altverfahren ist von 53 Verfahren Ende 2020 um 28 Verfahren auf insgesamt 81 Verfahren zum Jahresende 2021 angestiegen und entspricht der im Bezirk der Generalsstaatsanwaltschaft Stuttgart allgemeinen Tendenz. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit erhöhte sich um zwei Tage auf 53,55 Tage.

Verbreitung pornographischer Schriften häufiger

Bei den einzelnen Deliktsarten konnte eine weiterhin andauernde rückläufige Tendenz bei den Straftaten wegen Körperverletzung und Diebstahlstaten festgestellt werden. Im Jahr 2020 waren noch 1204 und im Jahr 2021 insgesamt 1058 Körperverletzungsdelikte zu bearbeiten, mithin 146 Verfahren weniger. Bei den Eigentumsdelikten wie Diebstahl und Unterschlagung konnte eine Abnahme von 204 Verfahren, nämlich von 1287 im Jahr 2020 auf 1083 Verfahren im Jahr 2021 festgestellt werden.

Dagegen sind die Eingangszahlen – wie bei den anderen Staatsanwaltschaften im Bezirk auch – bei Verfahren wegen Verbreitung pornographischer Schriften weiter angestiegen. Waren es im 2019 noch 95 und im Jahr 2020 bereits 205 derartiger Verfahren, stiegen die Eingänge im Vergleich zum Vorjahr um weitere 47 Prozent auf nunmehr 302 Verfahren an.

47 Prozent mehr Geldwäsche-Fälle

Auch bei den Verfahren wegen Geldwäsche sind Verfahrenszuwächse von 47 Prozent festzustellen. Waren es im Jahr 2020 noch 188 solcher Verfahren, waren bei der Staatsanwaltschaft Rottweil bis Ende 2021 nunmehr 353 Verfahren wegen Geldwäsche zu bearbeiten. Die Verfahrenszahlen bei Kapitaldelikten (wie Mord und Totschlag) blieben unverändert wie im Jahr 2020 bei 18 Verfahren auch im Jahr 2021.

60 Mal Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Nachdem im Jahr 2020 ein erheblicher Anstieg bei den neu eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Rottweil auf 4120 Verfahren festzustellen war, wurden 2021 insgesamt 3854 Verfahren neu eingeleitet (Rückgang: 6,46 Prozent). Dabei ist bei der Verhängung von Freiheitsstrafen ein Anstieg auf nunmehr 259 Verfahren (2020: 236 Verfahren) festzustellen.

In 60 Verfahren erfolgte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die Anzahl der Freiheitsstrafen, bei denen die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, beträgt 199. Die Anzahl der von den Gerichten verhängten Geldstrafen ist von 2317 Verfahren im Jahr 2020 auf 2086 Verfahren zurückgegangen.

Info: Die Staatsanwaltschaft Rottweil

Bei der Staatsanwaltschaft Rottweil handelt es sich um eine von acht Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst den Bezirk des Landgerichts Rottweil, also die Landkreise Tuttlingen, Rottweil und Freudenstadt. In den drei Landkreisen sind jeweils zwei Amtsgerichte (Tuttlingen, Spaichingen, Rottweil, Oberndorf, Freudenstadt und Horb) angesiedelt.

Zum 31. Dezember 2021 waren bei der Staatsanwaltschaft Rottweil 52 Personen beschäftigt, davon 18 Staatsanwälte (sechs teilzeitbeschäftigt), ein Oberamtsanwalt sowie vier Rechtspfleger. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten lag bei 73 Prozent, der der Teilzeitbeschäftigten bei 54 Prozent.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil besteht aus fünf Abteilungen, nämlich drei Ermittlungsabteilungen, der Vollstreckungsabteilung sowie der Verwaltungsabteilung. Behördenleiterin ist Leitende Oberstaatsanwältin Mayländer, die auch die Ermittlungsabteilung I (Landkreis Rottweil) leitet.

Ihr ständiger Vertreter ist seit Juli 2021 Oberstaatsanwalt Gross als Nachfolger des bisherigen ständigen Vertreters Oberstaatsanwalt Kalkschmid, der als Hauptabteilungsleiter zur Staatsanwaltschaft Stuttgart wechselte. Oberstaatsanwalt Gross leitet die Ermittlungsabteilung III (Landkreis Tuttlingen). Leiter der Ermittlungsabteilung II (Landkreis Freudenstadt) ist Oberstaatsanwalt Krausbeck. Die Vollstreckungsabteilung wurde 2021 von Erster Staatsanwältin Wilmsmann geleitet, die Verwaltungsabteilung von Oberamtsrat Berger.