Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat seit einem Jahr eine Opferbeauftragte.
Prominente Opfer abscheulichster Straftaten stehen in diesen Tagen im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit.
Man denke nur an die mutige Französin Gisèle Pelicot, die das Strafverfahren gegen ihre vielen Vergewaltiger öffentlich machte; oder an die Schauspielerin Collien Fernandes, die ihrem Ex-Mann (für den freilich die Unschuldsvermutung gilt) anlastet, ihr mit gefakten pornografischen Darstellungen digitale Gewalt angetan zu haben.
Opfer sind oft traumatisiert
Weitaus weniger Aufmerksamkeit zuteilwird der betagten Hechingerin, die dreisten Telefonbetrügern auf den Leim gegangen ist; oder der jungen Albstädterin, die von ihrem Ex-Freund vergewaltigt wurde; oder der Rangendinger Familie, deren Heim von Einbrechern heimgesucht wurde. Aber auch sie leiden oft schwer unter den Folgen der jeweiligen Tat, sind nicht selten von dem Geschehen traumatisiert.
Hilflos müssen freilich auch sie nicht bleiben. Der Opferschutz hat bei den Justizbehörden zuletzt eine beachtliche Karriere in Sachen Aufmerksamkeit hingelegt. „Das Bewusstsein für die Bedürfnisse der Opfer ist gewachsen“, sagt Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Hauser. Der neue Chef der Hechinger Staatsanwaltschaft ist selbst ein landesweit gefragter Experte bei diesem Thema, hat vor seinem Ruf ins Hohenzollerische im Stuttgarter Justizministerium die Geschäftsstelle des Opferbeauftragten der Landesregierung geleitet.
Impuls nach Berliner Attentat
In Hausers Wahrnehmung hat das Attentat auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 einen wichtigen Impuls für den Opferschutz in Deutschland gegeben. Nachdem viele Hinterbliebene der Anschlagsopfer Kritik am Umgang mit ihnen geäußert hatten, installierte die Bundesregierung den früheren rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck als Ansprechpartner. Seine Empfehlung lautete, Opferbeauftragte in allen Ländern einzurichten.
Neue Konzepte im Land
In Baden-Württemberg war Alexander Hauser ab 2020 maßgeblich daran beteiligt, neue, nachhaltig tragfähige Konzepte für den Opferschutz aufzubauen. „Bei uns im Land war schnell klar, dass wir den Opferschutz nicht auf die spektakulären Fälle, auf Großschadensereignisse beschränken wollen“, erinnert er sich. Ein Weg, das Thema in die Breite zu bringen, war, an allen Staatsanwaltschaften im Land neue Stellen für Opferbeauftragte zu schaffen. „Das ist bundesweit einmalig“, betont Hauser.
Für die Opferbeauftragten in Baden-Württemberg hat die Landesregierung Beförderungsstellen geschaffen. Nadine Joneitis, die seit 2009 im Justizdienst ist, in Rottweil begann, 2022 in den Hechinger Bezirk wechselte und zunächst als Strafrichterin am Amtsgericht arbeitete, bevor sie 2024 zur Staatsanwaltschaft kam, hat ihr Amt als Opferbeauftragte (das einen Teil ihrer Stelle ausmacht) vor einem Jahr angetreten.
Den Geschädigten Raum geben
Ihre besondere Motivation für den Opferschutz beschreibt sie so: „Es ist wichtig zu zeigen, dass Geschädigte nicht nur als Beweismittel im Strafprozess gesehen werden, sondern dass man sie als Mensch in den Blick nimmt.“ Wenn man Opfern Raum gebe und ihnen zeige, dass sie nicht allein sind, helfe es dabei, „ein Stück weit Gerechtigkeit herzustellen“ – ganz unabhängig davon, welche Strafe die Täter erhalten. Erst kürzlich wurde sie als Opferbeauftragte zur Ersten Staatsanwältin ernannt.
Die „Lotsenfunktion“
Nadine Joneitis, die hausintern von Staatsanwältin Magdalena Henke vertreten wird, versteht sich als Ansprechpartnerin für Opfer von Straftaten, wenn diese sich an die Staatsanwaltschaft wenden. „Ich biete dann Informationsvermittlung, sage ihnen, wohin sie sich wenden können.“ Das nennt sich „Lotsenfunktion“. Nadine Joneitis versucht, den genauen Bedarf eines Geschädigten zu analysieren und zielgenau Hilfe zu vermitteln.
Die Bedürfnisse von Opfern können nämlich sehr unterschiedlich sein, weiß Alexander Hauser. Mal geht es um Schadenersatz, mal um Fragen einer Therapie, einer Reha oder gar den Umgang mit drohender Berufsunfähigkeit, mal soll – etwa bei erlittener häuslicher Gewalt – der Abstand zum Täter garantiert werden, mal ist es – gar nicht banal – die Angst vor der Gerichtsverhandlung. Die Praktiker wissen: Für viele Opfer ist es extrem furchteinflößend, Tätern (schon gar, wenn es mehrere sind) als Zeuge im Gerichtssaal gegenübertreten zu müssen.
Vielfältige Hilfsangebote
Genauso zahlreich wie die Bedürfnisse sind die Hilfsangebote für Opfer von Straftaten. „Das Rad muss also nicht neu erfunden werden“, sagt Hauser. Allerdings seien die Zugangshürden für viele Betroffene sehr hoch. Der Mehrwert, den Opferbeauftragte erbrächten, sei es, diese Hürden abzusenken und die passenden Hilfsangebote zu vermitteln.
Zum Beispiel den Weg zum „Weißen Ring“ zu weisen, der bekanntesten Opferhilfeorganisation. Oder zu psychosozialen Prozessbegleitern, die Geschädigten bei Vernehmungen durch die Polizei oder im Gerichtssaal stützend zur Seite stehen. Oder zum „Lichtblick“ der Caritas in Sigmaringen, einer Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, zu den Beratungsstellen des Landkreises oder zum Familiengericht.
Gute Vernetzung im Bezirk
Zwischen diesen und anderen Einrichtungen leistet Nadine Joneitis wichtige Vernetzungsarbeit – wobei sie feststellt, dass die Strukturen im Landgerichtsbezirk Hechingen schon recht gut sind. „Die Netze sind dichter als in noch ländlicher geprägten Regionen“, meint auch Alexander Hauser. Die Nähe zu Tübingen und seinen universitären Einrichtungen, zur Kinder- und Jugendpsychiatrie, zu Trauma-Ambulanzen sei sehr hilfreich.
Eine weitere Aufgabe für Nadine Joneitis ist die Optimierung der Opferschutzbelange innerhalb der Staatsanwaltschaft. Wenn sich europäische oder nationale Vorgaben ändern, dann trägt sie Sorge dafür, dass auch die Kolleginnen und Kollegen davon erfahren. „Gelebter Opferschutz“, weiß Alexander Hauser, „findet sich in keinem Curriculum der Uni. Der muss vor Ort praktiziert werden.“
Eine elementare Aufgabe
Die Opferbeauftragte Joneitis und der Behördenleiter Dr. Hauser sind sich einig: Echter Opferschutz ist nicht etwa „nice to have“, sondern vielmehr eine elementare Aufgabe der Strafrechtspflege. So hingen das Vertrauen in den Rechtsstaat und damit auch die Wahrnehmung der Justiz in der Gesellschaft entscheidend auch davon ab, ob die Opfer von Straftaten das Gefühl haben, dass man sie nicht alleinlässt, dass man sich für sie interessiert.