Die Staatsanwaltschaft Hechingen erhebt Anklage gegen einen 25-Jährigen aus dem Zollernalbkreis. Der Grund: Der junge Mann soll wiederholt Corona-Tests, die er tatsächlich nicht durchgeführt hat, bei der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben.
Wegen des Verdachts insbesondere des zweifachen vollendeten Computerbetruges hat die Staatsanwaltschaft Hechingen Anklage gegen einen 25-jährigen Mann aus dem Zollernalbkreis zum Schöffengericht des Amtsgerichts Hechingen erhoben. Darüber informiert die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung
Dem Angeschuldigten wird laut der Mitteilung vorgeworfen, spätestens Anfang des Jahres 2022 beschlossen zu haben, sich zum Schein mit einer mobilen Corona-Schnellteststation als Leistungserbringer registrieren zu lassen und sich durch die wiederholte unberechtigte Abrechnung tatsächlich nicht durchgeführter PoC-Antigen-Tests eine erhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Dabei habe er tatsächlich aber überhaupt keine solche Teststation betrieben.
100 000 Euro beim Angeschuldigten gesichert
In Ausführung seines Tatplanes soll der Angeschuldigte insbesondere für die Monate Mai und Juni 2022 gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg über das dortige digitale Abrechnungsportal Abrechnungen über tatsächlich nicht durchgeführte Testungen eingereicht haben, was zu Auszahlungen in Höhe von insgesamt rund 128 000 Euro an den Angeschuldigten geführt hat.
Dank einer schnellen Reaktion der Strafverfolgungsbehörden konnten rund 100 000 Euro an Vermögenswerten beim Angeschuldigten gesichert werden, heißt es von der Staatsanwaltschaft weiter.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Der Angeschuldigte habe sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Strafbarkeit nur den Gerichten zustehe und dass der Angeschuldigte als unschuldig zu gelten habe, sofern ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen wurde.