Krankenhaus-Maßregelvollzug für als psychiatrisch auffällig oder suchtkrank eingestufte Straftäter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zum Tod eines Patienten. Foto: dpa/Jörg Carstensen

Ein Todesfall im Berliner Maßregelvollzug wirft Fragen auf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zu den Hintergründen.

Nach dem Tod eines Patienten im Berliner Maßregelvollzug hat die Staatsanwaltschaft eine Obduktion angeordnet. Das Ergebnis liege noch nicht vor, teilte eine Behördensprecherin am Dienstag auf Anfrage mit. Der 27 Jahre alte Mann war am 10. Mai in der Einrichtung tot aufgefunden worden. Zur Klärung der Hintergründe leitete die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren ein. 

 

Der Vorfall war erst am vergangenen Freitag bekannt geworden, nachdem der RBB berichtet hatte. Demnach befand sich der Patient in einem gesonderten Isolierraum, wo eine Bewachung rund um die Uhr vorgesehen ist. Von der Senatsgesundheitsverwaltung hieß es, welche Faktoren zu dem Vorfall geführt haben, sei Teil der laufenden Ermittlungen, zu denen sich die Behörde nicht äußern könne. 

In den Maßregelvollzug kommen Straftäter, wenn ein Gericht sie als psychisch auffällig oder suchtkrank einstuft. In Berlin ist der Maßregelvollzug seit Jahren überbelegt. Beschäftigte und Verbände hatten zuletzt wiederholt Alarm geschlagen und erklärt, dass Patienten nicht ausreichend therapiert werden könnten und Mitarbeiter überlastet seien. Der ärztliche Leiter des Krankenhauses, Sven Reiners, hatte im April „aus Gewissensgründen“ gekündigt.