Die Strafprozessordnung liegt vor dem Prozessbeginn im Landgericht in Freiburg auf dem Tisch der Richterin. Foto: dpa

Er hat Akten nicht bearbeitet und diverse Ermittlungsverfahren absichtlich ruhen lassen. Nun muss ein Staatsanwalt aus Freiburg, seit 20 Jahren im Dienst, die Konsequenzen tragen.

Freiburg - Wegen unbearbeiteter Akten ist ein Staatsanwalt in Freiburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Der 55 Jahre alte Jurist habe sich in sechs Fällen der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht, entschied das Landgericht Freiburg am Donnerstag.

Er habe Akten nicht bearbeitet und Ermittlungsverfahren mit Absicht unerledigt gelassen. Straftäter konnten daher juristisch nicht belangt werden. Der Beamte hatte die Vorwürfe eingeräumt. Als Grund gab er Überlastung an. Seit dem Bekanntwerden im Juni 2012 ist er bei vollen Bezügen vom Dienst beurlaubt. Es droht ihm nun der Entzug des Beamtenstatus.

Zwei der insgesamt sechs Fälle, die der Jurist hatte liegen lassen, seien durch die Schuld des Staatsanwaltes verjährt, so das Gericht. Zwei Straftäter, deren Schuld zweifelsfrei belegt sei und die auch gestanden hatten, könnten deshalb nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. In vier Fällen sei eine Verurteilung von Tätern noch gelungen.

Durch die lange Verfahrensdauer seien die Urteile aber milder ausgefallen. Es ging dabei um Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Betrugs, versuchten Totschlags, Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs in der Zeit von 2005 und 2012. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.