Die Steuerberaterin Regina Kleiner aus St. Georgen erzählt, wie Pendler früher an ihr Geld kommen.
In der Bundesregierung herrscht noch große Uneinigkeit, wie Bürgern von den hohen Sprit- und Energiekosten Erleichterung verschafft werden. Da wird sich an Vorschlägen teilweise gleichzeitig überboten, da werden unabgesprochen Pressekonferenzen anberaumt und alles wartet auf das Kanzlermachtwort von Friedrich Merz. Gleichzeitig fühlen sich Autofahrer jeden Tag an der Zapfsäule abgezockt. So mancher fürchtet gar, dass die Koalition an dieser Frage scheitern könnte.
Soll die Regierung Benzin günstiger machen, die Steuer dafür senken, die CO2-Abgabe abschaffen oder soll es gar eine Übergewinnsteuer für die Mineralölkonzerne geben? Die, die das verhindern wollen, nennen vor allem immer ein Stichwort: Dass von der Pendlerpauschale. Die könnte man, so argumentieren Teile der uneinigen Koalition, ja deutlich erhöhen.
Damit die Richtigen entlastet werden
Dann würde es wenigstens die Richtigen treffen, nicht die Mineralölkonzerne, die gerade ungebremst den Reibach zu machen scheinen, sondern genau jene, die täglich zur Arbeit pendeln müssen. Die Pendlerpauschale, so argumentieren die Gegner im politischen Berlin, würde ja erst beim Lohnsteuerjahresausgleich zu Buche schlagen, ein Jahr später also – und damit viel zu spät.
Stimmt nicht – sagt Regina Kleiner und verrät uns einen ganz legalen Steuertrick. Der hat den Vorteil, dass es ihn schon immer gegeben hat und die Regierung dafür nicht mal das Rad neu erfinden, oder Gesetze ändern muss.
Die Pendlerpauschale so sagt sie, könne nämlich jeder gleich mal auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen und dann werden die Kilometer, die er oder sie zur Arbeit fährt, jeden Monat mit der Auszahlung des Salärs berücksichtigt. Für Millionen von Berufspendlern in allen Bundesländern hieße das dann gleich monatlich eine geringere Steuerlast.
Es spielen viele Faktoren eine Rolle
Kleiner betont aber auch, dass, je nach Steuerklasse, nach Höhe des Verdienstes oder der gefahrenen Kilometer ganz unterschiedliche Ergebnisse dabei herauskommen können. Und, so sagt sie aus jahrelanger Expertenerfahrung, so manchem sei es eben lieber, ein Jahr später einen größeren Batzen herauszubekommen, mit dem er sich dann richtig was leisten könne, als die meist eher überschaubare Summe monatlich.
Und noch eins gibt die Steuerfachfrau zu bedenken: Wenn ein Steuerberater einem Kunden dabei hilft, die Pendlerpauschale auf der Lohnsteuerkarte einzutragen, berechnet er dafür eine Gebühr. Ob sich das lohne, müsse jeder selber wissen, räumt sie ein.
Jeden Monat 43 Euro mehr im Geldbeutel
Wir fanden eine Pendlerin, die erst vor Kurzem von ihrem Arbeitgeber in eine andere Stadt versetzt worden war. Der neue Dienstort liegt 64 Kilometer von ihrer Wohnung entfernt. Bei Vater Staat gibt es zwar nur Steuerentlastung für die einfach Strecke, aber die Fahrerin ließ sich von ihrem Steuerberater die schon mal auf der Lohnsteuerkarte eintragen.
„Dafür hat mir der Fachmann einmalig 35 Euro berechnet“, sagt sie. „Aber ich kriege jetzt jeden Monat gleich mal 43 Euro raus“, freut sie sich. „Und die haben oder nicht haben sind schon 86“, sagt sie augenzwinkernd.
Was man über die Kilometerpauschale noch wissen sollte
Nur einfach
Die Kilometerpauschale, auch als Pendlerpauschale bekannt, ermöglicht es Arbeitnehmern, Fahrtkosten zur Arbeitsstelle steuerlich abzusetzen. Für das Steuerjahr 2025 lag sie noch bei 30 Cent pro Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Für das laufende Steuerjahr 2026 gilt die Pendlerpauschale bereits ab dem ersten Kilometer und es gibt 38 Cent, unabhängig davon, ob die Strecke mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Alternativ können Arbeitnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen, sofern diese höher sind. Menschen mit einer Behinderung können zusätzlich entstandene Mehrkosten wie Mautgebühren steuerlich ansetzen. Selbstständige und Freiberufler können entweder die Pauschale oder die tatsächlich entstandenen Kosten für betriebliche Fahrten absetzen. Wichtig ist, dass pro Arbeitstag nur eine einfache Strecke berücksichtigt wird und die kürzeste Verbindung zugrunde gelegt werden muss.