Fristgerechte Kündigung als Vergleich

St. Georgen/Villingen (leo). Weil ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlassen hatte und den Vorgesetzten nicht informierte, wurde er fristlos entlassen. Beim Arbeitsgericht konnte er seine fristlose gerade noch in eine fristgerechte Kündigung umwandeln.

Zum Hintergrund: Zuerst verließ ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz, ohne seinen Vorgesetzten zu informieren. Darauf folgte eine Abmahnung. Es fruchtete nicht. Er ging nach zwei Monaten wieder nach Hause, ohne jemand etwas zu sagen. Die fristlose Kündigung folgte.

Schutzklage vor Arbeitsgericht

Jetzt traf man sich mit der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Villingen. Eine Entwicklung, wie sie im Lehrbuch steht. Wie sich herausstellte, verließ der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz wegen Schmerzen an der Bandscheibe. Er ging zum Arzt. Dieser schrieb ihn krank. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gab der Mitarbeiter einem Kollegen, die diese aber nicht sofort weiterleitete. Somit wusste man im Betrieb nicht, was los war, so der Beklagtenvertreter bei der Begründung der Kündigung.

Vor lauter Schmerzen kein Anruf möglich

Ob er denn kein Telefon zu Hause hatte, fragte der Richter den Kläger. Ja, aber er hätte vor lauter Schmerzen nicht anrufen können, meinte der Kläger. Diese Antwort nahm der Richter skeptisch auf. Er schlug schließlich den Parteien vor, die fristlose in eine fristgerechte Kündigung per Ende Mai umzuwandeln. Bis dahin ist der Kläger von der Arbeit freigestellt. Die Beklagtenseite hat mit einer Widerrufsfrist dem Vergleich zugestimmt.