Um den möglichen Bau einer Doppelgarage dreht sich ein Tagesordnungspunkt des Technischen Ausschusses. Foto: pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Ausschuss: Bauherrin erwirbt zusätzliches Grundstück für eine Garage und darf diese nicht bauen

St. Georgen (nmk). Eine geplante Doppelgarage auf einem Baugelände in Langenschiltach hat in der Sitzung des Technischen Ausschusses des Gemeinderats zu Diskussionen geführt.

Laut Stadtbaumeister Alexander Tröndle hat die Bauherrin das Grundstück, das an den Fuß ihres Bauplatzes in der Straße "Am Musikhäusle" grenzt, nachträglich erworben, um besagte Garage dort zu erbauen. Im Nachgang wies nun das Landratsamt als übergeordnete Behörde darauf hin, dass die Garage bauplanungsrechtlich unzulässig ist.

"Das Landratsamt sagt klar, hier können wir keine Ausnahme machen", erklärte Tröndle im Ausschuss. Hintergrund sei, dass sich die geplante Garage größtenteils außerhalb des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Alt Schulhäusle" befinde. Daher gelten andere Bebauungsregeln.

Vonseiten der Bauherrin, so Tröndle, sei beim Kauf laut damals anwesenden Mitarbeitern lediglich von Stellplätzen die Rede gewesen. Die Bauherrin hat damit ein Grundstück erworben, das sie für ihre Zwecke eigentlich nicht nutzen kann. Leitungsrechte und das starke Gefälle erschwerten die Situation. Der Nachbar hätte für einen ähnlichen Antrag bereits einen Negativbescheid erhalten.

"Ein Platz, den sonst niemand kaufen würde"

Für Ausschussmitglied Wilhelm Müller (CDU), der gleichzeitig Ortsvorsteher von Langenschiltach ist, steht fest, dass sich die Stadt bei diesem Problem "erkenntlich zeigen muss". "Das ist ein Platz, den sonst niemand kaufen würde", betonte er. Entgegen der Aussagen der Stadt habe er von "Versprechungen" gegenüber der Frau gehört.

Tröndle selbst betonte, dass auch er eine Garage als sinnvoll erachte, baurechtlich sei es dennoch zu klären. Möglich wäre eine Bebauungsplanerweiterung, um die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. "Da wurde die Planung einfach nicht zu Ende gedacht", räumte der Stadtbaumeister ein.

Im Zuge eines Verfahrens stelle sich dann allerdings auch die Kostenfrage: Wer bezahlt die benötigten Arbeitsstunden für die Erweiterung? Laut Tröndle entstehen in erster Linie Verwaltungskosten, die intern größtenteils aufgefangen werden können.

Der Ausschuss sprach sich daraufhin einstimmig dafür aus, dass die Verwaltung die benötigten Änderungen in die Wege leiten soll.