Eine illegale Grillstelle, wie in der Nähe des Lorenzhauses, kann schlimme Folgen haben. Foto: Käfer

Feuer nahe des Lorenzhauses unerlaubt entfacht. Waldbrand hätte entstehen können.

St. Georgen - Unbekannte hinterließen dieser Tage eine illegale Feuerstelle in der Nähe des Lorenzhauses. Im schlimmsten Fall hätte daraus ein Waldbrand entstehen können.

Bei einem Spaziergang wurde eine Wanderin auf die verkohlte Stelle in Richtung "Glashöfe" aufmerksam. Am Waldrand, dort wo der Nadelwald besonders trocken ist, fand sie den rund einen Quadratmeter großen Feuerplatz. Um einen ausgewiesenen Ort zur Errichtung eines Feuers handelt es sich ausdrücklich nicht. Dies bestätigt auch die Stadt.

Gerät ein wild angelegtes Feuer außer Kontrolle, drohen dem Verursacher Konsequenzen. Schäden am Wald, Gebäuden oder gar Personen ziehen in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung nach sich. Darauf weist Polizeisprecher Herbert Storz auf Nachfrage hin.

Je nach Situation müsse zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Brandstiftung unterschieden werden. In besonders trockenen Zeiten, zum Beispiel wie im Jahr 2018, könne eine Fahrlässigkeit zivilrechtlich dann schnell als grobfahrlässig eingestuft werden, sagt er.

Haftung mit Vermögen

Eine Haftpflichtversicherung greife dann oft nicht mehr. Für die Schäden, die dann entstünden, sei der Verursacher haftbar. Eine kostspielige Angelegenheit, die manchen Verursacher lange Zeit begleiten könne.

Die Polizei klärt weiter über die Rechtslage auf. Zunächst müsse festgestellt werden, wer das Feuer verursacht habe. Forstarbeitern zum Beispiel sei es erlaubt, in einem gewissen Rahmen Verbrennungen im Wald durchzuführen. Voraussetzung sei jedoch die vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt sowie Vorsicht bei der Durchführung. Sowohl dem Ordnungsamt als auch der örtlichen Forstrevierleitung ist ein registriertes Feuer an der besagten Stelle völlig unbekannt.

Reisig und Holz, das als käfertaugliches Brutmaterial dienen könne, werde vereinzelt im Wald verbrannt, erklärt Forstrevierleiter Thomas Leser. Von Feuern in der Nähe des Lorenzhauses hat Leser jedoch keine Kenntnis.

Beim Ordnungsamt heißt es auf Nachfrage: "Im Bereich Glashöfe liegen uns keine Anmeldungen für ein Feuer vor. Es handelt sich hierbei um eine illegale Feuerstelle."

Laut Auskunft der Polizei liegen für das aktuelle Jahr noch keine Meldungen über ähnliche Fälle vor. Auch habe es im vergangenen Jahr lediglich zwei solcher Meldungen über illegale Feuer gegeben.