Städtische Einrichtung erhält Betriebssatzung mit Hausordnung / Essen und Trinken verboten / Fünf Euro Eintritt
Von Dieter Vaas
St. Georgen. Jetzt sind die Eintrittspreise ins Deutsche Phonomuseum offiziell: Ein Erwachsener bezahlt für den Besuch fünf Euro. Außerdem hat die Städtische Einrichtung eine Betriebssatzung mit Hausordnung. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus.
Das Deutsche Phonomuseum ist seit Juli 2011 offiziell in den Räumen des ehemaligen Kaufhauses Brigau in Betrieb. Die seither verlangten Eintrittspreise waren nur "vorläufig" festgesetzt. Jetzt sind diese offiziell. Bei der Höhe orientierte sich die Stadtverwaltung auch an Eintrittspreisen umliegender Gemeinden.
Familienkartekostet elf Euro
Erwachsene bezahlen fünf Euro, Kinder und Jugendliche 2,50 Euro. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind frei. Schwerbehinderte, Rentner, Schüler und Studenten müssen vier Euro Obolus entrichten. Die Familienkarte kostet elf Euro.
Für Feriengäste mit Konus-Karte gibt es Verbilligungen. Dabei ist es für den Inhaber der Karte "Ferienland" besonders günstig. Es gibt zudem Ermäßigungen für Gruppen. Der Audio-Guide kostet einen Euro. Museumsführungen erfolgen ab zehn Personen. Diese Leistung schlägt mit 30 Euro zu Buche.
Die neue Satzung und die Hausordnung regeln den Betrieb der städtischen Einrichtung. Festgelegt sind dabei unter anderem: Zweck des Museums ist die Förderung der Bildung im Rahmen einer Präsentation der Entwicklung der Phono- und Uhrenindustrie in St. Georgen. Das Museum ist selbstlos tätig. Es verfolgt "nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke". Es kann von jedermann besucht werden. "Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen" müssen draußen bleiben. In den Räumen ist Ruhe zu bewahren.
Rauchen und Tiere nicht gestattet
Das Mitbringen von Radios oder ähnlichem ist nicht gestattet. Verboten ist hier das Essen und Trinken, das Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren. Das Berühren der Exponate ist verboten. Richtet ein Besucher Schäden an, haftet er für diese. Das Filmen und Fotografieren ist nur für private Zwecke gestattet. Im Falle einer Veröffentlichung ist eine Genehmigung durch die Stadtverwaltung St. Georgen erforderlich.
Das Aufsichtspersonal hilft gerne bei der Orientierung im Haus und steht bei Fragen zur Verfügung. Dessen Aufgabe ist es aber auch, auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten. Dem Personal ist es untersagt, Trinkgeld oder Geschenke anzunehmen. Im Foyer befindet sich eine Spendenkasse, aus deren Erlösen die Museumspädagogik des Hauses unterstützt wird.