Die private Nutzung des Internets bei einer Dienstreise in Afrika kam den Mitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens teuer zu stehen und kostet ihn seinen Arbeitsplatz. Foto: Vaas

In Afrika privat zu Lasten des Arbeitgebers gesurft. Kündigung und Schadensersatz.

St. Georgen/Villingen - Für einen kleineren fünfstelligen Betrag surfte der Mitarbeiter im Ausland auf dem Geschäftslaptop im Internet. Der Arbeitgeber erhielt die entsprechend hohe Rechnung. Kündigung und Schadensersatzforderung folgten. Jetzt traf man sich vor dem Villinger Arbeitsgericht. Es gab aber keine Einigung.

Der seit 22 Jahren im Betrieb eines mittelständischen Unternehmens Beschäftigte war dienstlich in Nordafrika. Um mit der Firma im Kontakt zu bleiben, benutze er einen betriebseigenen Laptop.

Telefonrechnung bringt böse Überraschung

Es gab keine Flatrate. Das Surfen erfolgte also zu keinem Pauschalpreis. So gab es in der Firma eine Riesenüberraschung, als die Telekom die Rechnung präsentierte. Der Provider bestätigte die Richtigkeit der Forderung und so wurde eine Spezialfirma eingeschaltet, um den Laptop "auseinander zunehmen." Der Verdacht bestätigte sich, dass der Besitzer im Internet gesurft hatte und zwar extrem lang. Eine Menge von Ausdrucken, die dem Gericht vorlagen, zeigte die Misere auf. Diese bewiesen, dass der Laptopbesitzer die entsprechenden Ausflüge ins Internet nicht während der Arbeit gemacht hatte.

Bei persönlichen Besprechungen gab der Beschuldigte sein Verhalten zu. Der Betriebsrat wurde eingeschaltet. Jetzt folgte die Kündigung sowie eine Schadensersatzforderung.

Beim Kündigungsschutzprozess argumentierte der Anwalt des Klägers, dass nicht sicher sei, ob sein Mandant für alles verantwortlich sei. Zum Beispiel kamen während des Herunterladens von Dateien verschiedene Hinweise, dass dieses Surfen einiges Geld koste. Es kamen auch Hinweise des Virenschutzprogramms. Dies alles koste Geld. Sein Mandant habe aber diese Warnungen und Hinweise nicht erhalten.

Der Richter meinte, wenn die Beschuldigungen nachgewiesen würden, dann stelle sich die Haftungsfrage. Die Firma bezifferte ihren Schaden. Hinzu kamen noch die Kosten der Spezialfirma, die den Laptop überprüft hatte. So steht eine Summe eines mittleren fünfstelligen Betrags im Raum.

Außergerichtliche Lösung angestrebt

Der Arbeitgeber machte aber ein Angebot zur Schadensregulierung. Die Hälfte des fünfstelligen Betrags sollte der Gekündigte innerhalb zweier Jahre zurückzahlen. Der Rest würde erlassen.

Die Klägerseite wollte sich aber nicht so schnell entscheiden und so wird es einen Kammertermin geben. In der Zwischenzeit versucht die Arbeitnehmerseite, außergerichtlich eine Lösung mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu finden.