Der Kopf der Neonazi-Plattform Altermedia muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Foto: Murat

Haftstrafe für Rädelsführer der Neonazi-Plattform. Schwarzwälder wegen Volksverhetzung verurteilt.

St. Georgen/Stuttgart - Die Akte Altermedia ist eine extrem dicke. Prall gefüllt mit Vorwürfen, Verdächtigen und Beweismitteln, die zurück ins Jahr 2002 datieren. Nun ist die Akte vorerst geschlossen. Das Oberlandesgericht in Stuttgart verurteilte am Donnerstag den Macher und Kopf des seit 2016 stillgelegten Neonazi-Portals Altermedia wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung zu zwei Jahren und sechs Monaten.

Neben dem arbeitslosen Informatiker aus St. Georgen wurden die 49 Jahre alte Jutta V. aus Nordrhein-Westfalen sowie zwei weitere Frauen  zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verurteilt.

Für den Vorsitzenden Richter, Herbert Anderen, war es kein Verfahren wie jedes andere. Über Jahre haben die vier nun Verurteilten im Internet Hass gegen Ausländer, Flüchtlinge und Juden geschürt, Nazi-Parolen verbreitet und den Holocaust geleugnet. »Ich bin einfach nur sprachlos über diese Taten und stehe dem Ganzen nach wie vor ratlos gegenüber«, sagte der Richter des fünften Strafsenats.

Das war wohl auch der Grund, warum Anderen es nicht bei dem Urteilsspruch beließ und die Angeklagten sowie die Verteidiger lange Zeit ins Gebet nahm. Beinahe teilnahmslos ließ vor allem der Hauptangeklagte Ralph-Thomas K. diese Worte über sich ergehen. Reue? Nicht erkennbar. Dennoch bleibt zu hoffen, dass wenigstens ein Teil der Ansprache des Richters in den Köpfen der Rädelsführer bleibt.

Um den komplexen Fall Altermedia genau aufzurollen, musste die Generalbundesanwaltschaft bis ins Jahr 2002 zurückgehen. Damals entstand Altermedia aus der bereits bestehenden rechtsextremen Plattform Störtebeker-Netz. Verantwortlich für die Inhalte war damals Axel M. Als er und ein weiterer Verantwortlicher der Plattform 2011 einsitzen mussten, übernahmen Jutta V. und Ralph-Thomas K. aus dem Schwarzwald die Regie der Seite.

Ziel der Plattform war es laut den Angeklagten, ein Netzwerk zu schaffen, in dem jeder seine Meinung ohne Zensur und ohne Angst, dafür belangt zu werden, kundtun könne. Geführt wurde Altermedia streng hierarchisch und hoch professionell: Es gab Administratoren und Moderatoren, die die Blogeinträge managten. Weiter steuerten sie, wer wo etwas schreiben durfte und schalteten Nutzer für verschiedene Blogs frei.

Dabei achteten die Betreiber peinlich genau darauf, wer überhaupt seine Botschaften verbreiten durfte: Juden, Linke oder »überpigmentierte Zeitgenossen« – so formulierten es die Betreiber – waren nicht willkommen. Auch antideutsche Haltungen wurden nicht toleriert und von der Seite gestrichen. Dies zu kontrollieren oblag vor allem Jutta V., während der Informatiker aus dem Schwarzwald die technische Betreuung inne hatte. »Teils zahlte er anfallende Kosten aus eigener Tasche«, erklärte der Richter.

Zwischen 2012 und 2016 wurden Tausende Artikel und Kommentare mit nationalsozialistischem Gedankengut auf der Online-Plattform verbreitet. Artikel mit Überschriften wie: »Deutschland sucht den Judenstar«, »Sechs Millionen Märchen« oder »Der schwarze Tod«. Noch menschenverachtendere Titel, die Richter Anderer vorlas kommentierte er mit: »Jedes Wort erübrigt sich«.

Über Jahre hinweg durften Rechtsradikale in den Foren zur Gewalt aufrufen. Bis den Ermittlern im Januar 2016 mit Razzien in ganz Deutschland der entscheidende Schlag gegen das Neonazi-Netzwerk gelang. Die Seite wurde gesperrt und Ralph-Thomas K. und Jutta V. verhaftet.

Dass es Altermedia nun nicht mehr gebe, sei die ganze Mühe des Verfahrens auf jeden Fall wert gewesen, sagte Bundesanwältin Alexandra Geilhorn. Bis zur Abschaltung durch Berlin sei es das führende rechtsextremistische Internetportal im deutschsprachigen Raum gewesen. Bisher gebe es keinen vergleichbar wirkungsvollen Nachfolger. Und auch aus der Landespolitik gab es unmittelbar nach dem Urteil bereits Reaktionen. »Das Urteil des Oberlandesgerichts ist ein deutliches Zeichen gegen Rassismus, Antisemitismus und Homophobie. Altermedia hat sich bewusst eine ›braune‹ Berichterstattung zur Aufgabe gemacht, um eine ›rechtsextremistische Gegenöffentlichkeit‹ herzustellen. Diesem perfiden Programm wurde ein Riegel vorgeschoben«, äußerte sich Alex Maier, Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus der Grünen-Fraktion.

Richter Anderer hofft indes, dass seine Worte auf der Anklagebank Früchte tragen. Bei Jutta V. scheint diese Hoffnung nicht vergebens. »Gerade so« kam sie noch mit Bewährung davon. »Sie haben ein umfassendes Geständnis abgelegt und nach bestem Willen zur Stilllegung der Seite beigetragen«, rechnete der Richter ihr an.

Eine Bewährung kam bei dem 29-jährigen   Informatiker aus dem Schwarzwald hingegen nicht in Betracht. Dass er seine rechte Gesinnung nach den gut zweieinhalb Jahren Haft ändern wird scheint ebenfalls unwahrscheinlich. Zu tief ist er wohl in der rechten Szene verwurzelt. K. spielte in seiner Heimat in Neonazikreisen eine bedeutende Rolle. 2014 wollte er bei den Kreistagswahlen für die Deutsche Liga für Volk und Heimat sogar in den Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises einziehen. Er scheiterte. In seinen politischen Aktivitäten jedoch ließ er sich durch die Wahlschlappe nicht ausbremsen: Immer wieder zeigte er sich Augenzeugen zufolge bei wichtigeren Aufmärschen der NPD sowie der Freien Kräfte im süddeutschen Raum.

Ob das Urteil gegen den Schwarzwälder rechtskräftig wird, ist noch fraglich. Sein Verteidiger Alexander Heinig – ebenfalls der rechten Szene zuzuordnen – kündigte bereits bei seinem Plädoyer an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Für Richter Anderer bleibt allerdings die Frage im Raum: »Welche Schwäche muss man haben, um Mitmenschen so zu schmälern.«