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Rechtsanwalt Lutz Arnolderklärt, warum im Ernstfall eine Patientenverfügung und ein Notfallausweis wichtig sind

Der Rechtsanwalt Lutz Arnold informierte in St. Georgen über Notfall-Vorsorge für Familien und Unternehmen sowie Nachlassregelung und Patientenverfügung. Viele Menschen wüssten nicht, ob die Familie ausreichend geschützt ist und welche Dokumente wichtig sind.

St. Georgen. Die Sparkassen Versicherung bot kürzlich einen Vortrag über Notfall-Vorsorge für Familie und Unternehmen an. Die Themen waren Vorsorgeverfügung, Notfallplanung, Nachlassregelung und Familienhaftung. Um diese wichtigen Entscheidungen zu beleuchten, war extra aus Berlin ein Experte für Vorsorgerecht angereist.

Rechtsanwalt Lutz Arnolds Ziel war es, den Zuhörern ein Gefühl näher zu bringen, ob sie selbst und ihre Familie wirklich geschützt sind, oder ob sie Dokumente brauchen und wenn ja, welche. Kaum jemand wüsste laut dem Referenten zum Beispiel den Namen des Hausarztes der Mutter oder was man einer Bekannten spritzen dürfe und was nicht.

Besucher bekommen aufgezeigt, wie man gut vorbereitet ist

Die Ziele einer Familienvorsorge seien, dass wichtige Informationen im Notfall an Angehörige und behandelnde Ärzte weitergegeben werden, die Bewahrung des Selbstbestimmungsrechts, die Erhaltung des Vermögens und des Erbe, das Verhindern einer Haftung der Angehörigen und das Verhindern von Unklarheit und Streit. Nichts davon sollte man dem Zufall überlassen, so Arnold.

Um dies zu erreichen und um wirklich rundum versorgt und geschützt zu sein, müsse man das Rechtliche, Organisatorische aber auch das Finanzielle regeln.

Rechtlich betrachtet gibt es dafür einige mögliche Wege: die Vorsorgevollmacht, bei der ein Bekannter eine Vollmacht bekommt und im Notfall über alles bestimmen kann, eine Patientenverfügung, die dafür sorgt, dass selbst entschieden werden kann, ob lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden und es zur Organspende kommt, eine Sorgerechtsverfügung, die darüber bestimmt, was im Notfall mit minderjährigen Kindern geschieht oder auch eine Sterbeverfügung, die den Ablauf einer Bestattung regelt. Organisatorisch könne man sich einen Notfallausweis und -ordner oder auch einen Aktualisierungsservice anlegen.

Einen Notfallausweis bekamen die Besucher am Abend geschenkt, auf dem wichtige Informationen zu Krankheiten oder Unverträglichkeiten stehen, die im Notfall Leben retten können. Finanziell könne man sich ganz einfach mit einer Einkommensabsicherung oder einer Haftungsabsicherung für kurzfristige, langfristige oder dauerhafte Ausfälle absichern. Wenn man alle drei Faktoren beachtet, hat man schon eine gewaltige Verbesserung erreicht, erklärte Arnold.

Begriffe wie "Facharzt" oder "realistische Aussichten" vermeiden

Aber all diese Dokumente werden nur akzeptiert, wenn sie rechtlich korrekt, eindeutig und schriftlich sind. Wenn es da zu Fehlern kommt, kann die ganze Arbeit umsonst gewesen sein. Häufige Fehler bei Absicherungen seien, dass keine geprüften und wirksamen Formulare verwendet werden, dass es veraltete Texte sind, dass viele Menschen ein blindes Vertrauen in Dokumente hätten, falsche Begriffe verwenden oder auch widersprüchliche Formulare genutzt werden.

Begriffe, die dabei vermieden werden sollten, sind zum Beispiel "Facharzt", "realistische Aussichten", "erfahrener Arzt" oder auch "verfügen und verwalten". Im Gegensatz hierzu sollten bei Vollmachten, Patientenverfügungen und Sorgerechtsverfügungen immer mehrere Personen mit Telefonnummer sowie einer Rangfolge angegeben werden.

Bei einer Patientenverfügung sei außerdem besonders wichtig, die Behandlungssituationen mitzuteilen, also ob ein Arzt oder die Familie entscheiden darf. Zudem sollten erlaubte und unerlaubte Maßnahmen aufgezählt und Organ- und Sterbeverfügung miteinbezogen werden.

Das Fazit: Wenn man all diese Schritte miteinbezieht, steht einer sicheren Zukunft für Familie, Unternehmen und sich selbst nichts im Weg.