Viel diskutiert wird bei der Infoveranstaltung zum Thema Asyl. Foto: Hübner

Ulrich Hahn zeigt bei Info-Veranstaltung des Arbeitskreises Asyl rechtliche Möglichkeiten auf. "Untertauchen bringt in der Regel nichts".

St. Georgen - Um rechtliche Rahmenbedingungen und Unterbringungsmöglichkeiten ging es bei einer Veranstaltung des Arbeitskreises Asyl in St. Georgen.

Markus Esterle vom Amt für Bürgerdienste informierte über Bemühungen der Stadt hinsichtlich Asylbewerbern, Sprachkursen und gemeinnütziger Arbeit. Tätig werde man nur, wenn klar sei, dass ein Miteinander vorhanden sei. Über 5000 Stunden seien bislang zusammengekommen.

Rechtsanwalt Ulrich Hahn aus Villingen beschäftigt sich seit Anfang der 80-er Jahre mit Asylbewerbern und berät sie kostenlos. Er habe viele Katastrophen miterlebt, und aus jeder kämen Menschen von irgendwoher. Seit den 90-ern gebe es in der EU zunehmend engere Absprachen zu Verteilung und Zuständigkeit. So könne ein Bewerber, der über einen sicheren Drittstaat hierher kam, dorthin zurückgeschickt werden. 2013 seien 120.000 nach Deutschland gekommene Asylbewerber illegal eingereist. Da Staatsanwaltschaften manchmal Anklage wegen illegaler Einreise erheben, dürfe man sich nicht wundern, wenn Menschen nicht so gerne über ihren Reiseweg sprechen.

Die Abschiebung passiere nicht mehr bei Nacht und Nebel. Betroffene bekämen eine Mitteilung, gegen die innerhalb einer Woche Einspruch eingelegt werden könne. Untertauchen bringe in der Regel nichts, da sich dann die Abschiebefrist auf 18 Monate verlängere. Auch gebe es nur sechs bis sieben Drittländer, in die nicht mehr rückgeschoben wird. Erst bei der Sachprüfung würden Abschiebungshindernisse wie Bürgerkriegszustände oder Verfolgung geprüft. Allerdings gelte dies teilweise nur, wenn in einem Land bewaffnete Konflikte bestehen.

Familienasyl ist durchaus möglich

Oft sei eine Beschränkung sinnvoll, also zum Beispiel nur der Antrag auf Flüchtlingsstatus. Dann greife nicht die Drittstaatenregel, sondern es gehe um humanitäres Aufenthaltsrecht. Möglich sei auch Familienasyl, beispielsweise für Eltern minderjähriger Kinder.

Das Anerkennungsverfahren erfolgt in der Regel mündlich und persönlich. Bewerber können Beistände oder persönliche Dolmetscher, bringen haben aber Mitwirkungspflichten. Deshalb riet Hahn, Antragsgründe aufzuschreiben, da ein Verfahren Jahre dauern kann oder Menschen mit Trauma bei der Anhörung oft nicht die Worte finden. Je detaillierter, desto eher sei der Antrag nachvollziehbar.

Ein Bewerber muss dafür sorgen, dass ihn Briefe ständig erreichen, da ab der Zustellung Fristen von ein bis zwei Wochen laufen, innerhalb derer Klagen möglich sind. Hahn sprach von Wartezeiten von bis zu zwölf Monaten allein im ersten Verfahrensschritt, ebenso viel für gerichtliche Verfahren, sogar von Bewerbern, die acht Jahre auf den Abschluss warten.

Die Anerkennung als Flüchtling beinhaltet zwar Arbeitsrecht im Anerkennungsland und Reisefreiheit innerhalb der EU, nicht aber Arbeits- und Niederlassungsrecht in einem Drittland. Bei anderen Ergebnissen gibt es temporäre Aufenthaltsrechte und Auflagen.