Amtsgericht verurteilt 38-jährigen Mann wegen Stalkings zu 6300 Euro Geldstrafe
St. Georgen (uwk). Schluss. Aus. Das Liebesverhältnis war beendet. Doch der 38-Jährige akzeptierte die Trennung von der Bergstädterin nicht.
Er wollte sie zurückgewinnen und bedrängte sie über mehrere Monate hinweg mit etwa 50 SMS, legte Geschenke vor ihrer Wohnung ab und hängte Nacktfotos im Flur des Mehrfamilienwohnhauses auf. Das Amtsgericht in Villingen verurteilte den Mann unter anderem wegen Nachstellens (Stalking) zu einer Geldstrafe von 6300 Euro.
Unter Stalking (Nachstellung) wird das willentliche und beharrliche Verfolgen oder Belästigen eines Menschen verstanden, dessen physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.
Stalking sei noch ein relativ neuer Straftatbestand, erklärte Richter Christian Bäumler, aber er sei notwendig, was dieser Fall zeige. Wie der 38-Jährige die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt habe, sei "unglaublich". "So eine weitgehende Überschreitung der Grenzen, habe ich noch nicht erlebt", erklärte Bäumler. Und: "Das muss hart geahndet werden."
Die Geschädigte leide unter der ständigen Verfolgung und den Kontaktversuchen sowie den gegen sie verübten Straftaten, erklärte der Staatsanwalt und listete die Gesundheitsbeeinträchtigungen auf: Magenverstimmung, Übelkeit, Brechreiz, Ohrensausen, Schwindel und Atemnot.
Angeklagter gesteht verschiedene Punkte
Der Angeklagte, geschieden, Vater einer siebenjährigen Tochter, drang in die Wohnung der Bergstädterin ein. Er las private SMS und machte ihr Vorhaltungen. Er versandte ein Nacktfoto seiner Ex per MMS auf das Handy ihrer Freundin. Das Bild zeigt die Geschädigte mit nacktem Oberkörper in der Badewanne. Schließlich stellte der Angeklagte eine Fotosammlung mit Aktszenen des Paars zusammen und hängte sie ihr an die Wohnungstür, zwar mit der Bildseite an die Wand, doch deutlich erkennbar.
Der Mann legte vor Gericht ein Geständnis ab. "Es war blöd von mir. Es tut mir leid", sagte er. Die Geschädigte musste im Prozess nicht aussagen.
Nicht haltbar war vor Gericht der Vorwurf, er habe zwei Reifen am Auto der Frau zerstochen. Der Angeklagte bestritt dies.
Richter Christian Bäumler glaubte ihm zwar nicht, doch reichten Fotos als Beweismittel nicht aus.