Wenn die markierten Grabfelder auf dem Waldfriedhof nicht von den Angehörigen eingeebnet werden, übernimmt diese Aufgabe der Stadtgärtnerei und räumt ab. Foto: Vaas Foto: Schwarzwälder Bote

Waldfriedhof: Beschilderter Teil der Bestattungsjahre 1990 bis 1991 betroffen

St. Georgen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Reihengräber auf dem Waldfriedhof auf den Grabfeldern A und I der Bestattungsjahre 1990 bis 1991 ab dem 14. Mai 2018 durch die Stadt abgeräumt werden. Die Liegezeiten für diese Gräber sind bis dahin abgelaufen.

Nur ein Teil der Fläche betroffen

Da nur ein Teil der auf diesen Grabfeldern befindlichen Reihengräber von der Abräumung betroffen sind, wird ausdrücklich auf die entsprechende Beschilderung auf diesen Grabfeldern hingewiesen. Grabstellen, die bis zum 13. Mai von den Angehörigen nicht eingeebnet worden sind, werden von der Stadt abgeräumt.

Ansonsten sind nur die Angehörigen der Verstorbenen berechtigt sind, Grabmale, Grabausstattungen und Pflanzen zu entfernen, betont die Stadtverwaltung in einer Mitteilung.

Weitere Informationen gibt es bei der Friedhofsverwaltung, Telefon 07724/8  71 38 oder unter Telefon 07724/ 8  71 49.