Schwindel fliegt aber auf / Amtsgericht verurteilt Juristin zur Geldstrafe

Von Jürgen Liebau

 

St. Georgen. Ihrer Zunft einen erheblichen Schaden zugefügt hat eine Rechtsanwältin aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis. Sie hat mit fingierten Urkunden versucht, einen Zivilrechtsstreit zugunsten ihres Mandaten zu manipulieren. Der Schwindel flog auf, das Amtsgericht Villingen-Schwenningen verdonnerte die Juristin zu einer Geldstrafe.

Dabei hatte die Anwältin sich das Ganze anders vorgestellt. Ihr Mandant, ein Geschäftsmann aus der Raumschaft Triberg, kam in Zahlungsschwierigkeiten und musste Insolvenz anmelden. Die Sache spitzte sich zu, es kam sogar zu einem Rechtsstreit zwischen dem Geschäftsmann und dem zuständigen Insolvenzverwalter. Der Mandant wurde verklagt.

Um günstiger dazustehen und die Klage abzuweisen, hatte die Rechtsanwältin ihrem Mandanten heimlich geraten, eine Urkunde zurück zu datieren. Dieses fingierte Dokument wurde dann auch tatsächlich in dem Rechtsstreit dem Hohen Gericht vorgelegt.

Dass dieser Betrug dann doch bekannt wurde, ist Kommissar Zufall zu verdanken. Denn nach Informationen unsere Zeitung soll die Sekretärin der Anwältin versehentlich das Begleitschreiben an den Mandanten, dass die Erklärung zurückdatiert werden soll, ausgerechnet an den Insolvenzverwalter versandt haben. Der zeigte dies natürlich an.

Für das Amtsgericht Villingen war die Sache glasklar. Die Juristin wurde rechtskräftig wegen Betrugs zu 90 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Zuvor hatte die Juristin erklärt, dass es ihr finanziell sehr schlecht gehe.

Folgen hatte der misslungene Coup auch für den schlecht beratenen Mandanten. Das Gericht sprach ihm eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus.