Noch steht der Partybus am angedachten Platz. Foto: Tremuoto

Gastronom Daniele Tremuoto erhält keine baurechtliche Genehmigung. Neuer Standort gesucht.

St. Georgen - Groß angekündigt, heiß debattiert und nun das jähe Ende? Als Daniele Tremuoto mit seinem Partybus Anfang des Jahres in Peterzell vorfuhr, war die Gefühlslage unter den St. Georgemischt.

Während die einen voller Vorfreude dem ungewöhnlichen Gefährt entgegensahen, machte sich in anderen Teilen der Bevölkerung Unmut über Tremuotos Pläne breit. Dies ging so weit, dass das Partybus-Vorhaben Thema im Gemeinderat wurde, und das, obwohl die Zuständigkeit eigentlich beim Landratsamt liegt.

Was steckt hinter Absage?

Nun scheinen jedoch alle Überlegungen und Sorgen um den Bus überflüssig: Wie der Inhaber Tremuoto mitteilt, werde sein Partybus und auch sein Imbiss Confoodzio in Peterzell vorläufig "nicht mehr öffnen können". Was genau hinter dieser Absage steckt, lässt der Unternehmer in seiner Erklärung offen.

Auf Nachfrage unserer Zeitung reagiert Tremuoto relativ kurz angebunden. Sich zu den Gründen zu Wort zu melden, dazu sagt er: "lieber nein". Tremuoto erklärt: "Bevor nicht alles geklärt ist, möchte ich mich noch nicht äußern."

Landratsamt lässt wenig Spielraum bei den Vorschriften

Für das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ist die Sache jedoch eine klare Angelegenheit: "Wer einen Foodbus als Gebäudeersatz auf Dauer an einem festen Standort betreiben will, benötigt hierfür eine baurechtliche Genehmigung." Demnach handelt es sich bei Tremuotos Gefährt genau genommen also nicht um einen Bus, sondern um eine "bauliche Anlage", wie die Behörde mitteilt.

Doch damit ist die logische Kette an Vorschriften, die Tremuotos Pläne durchkreuzen, noch nicht zu Ende:

Schließlich sei das Problem nicht die Baugenehmigung per se, wie das Landratsamt mitteilt, sondern der ausgewählte Standort. Der Stellplatz an der B  33 befinde sich im "Außenbereich", wie die Behörde feststellt. Im Außenbereich, das heißt außerhalb des vorgesehenen Bebauungsplans, gelte ein grundsätzliches Bauverbot.

Da an der baurechtlichen Genehmigung wiederum auch die Gaststättenerlaubnis hängt, also Tremuotos angedachtes Lounge-Konzept, muss der Gastronom seine Pläne vorerst einstampfen.

Für Tremuoto jedoch kein Grund aufzugeben: Der Unternehmer kündigt an, einen neuen Standort für sein Vorhaben zu suchen.